Der auf drei Monate befristete Steuernachlass auf fossile Kraftstoffe soll zum 1. Juni 2022 kommen. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium zur dazu notwendigen Änderung des Energiesteuergesetzes (EnStG) vor. Der Tankrabatt ist Teil des Entlastungspakets 2022, auf das sich die Spitzen der Ampelkoalition Ende März geeinigt hatten. Die geplante Steuersenkung auf das nach EU-Recht zulässige Mindestniveau würde Benzin an den Tankstellen in Deutschland um 29,55 Ct und Diesel um 14,04 Ct pro Liter billiger machen. Eine weitere Entlastung entsteht durch die dann ebenfalls verringerte Mehrwertsteuer, da diese auf den Warenpreis und die Energiesteuer erhoben wird. Der Land- und Forstwirtschaft soll laut dem Referentenentwurf die bisher gültige Steuerentlastung von 21,48 Ct/l gemäß § 57 EnStG erhalten bleiben und für den dreimonatigen Bezugszeitraum auf den neuen Steuersatz auf Diesel von 33 Ct/l angewendet werden. Der Steueranteil pro Liter beträgt damit rund 11,5 Ct. Das Finanzressort beziffert den Steuerausfall für den Bundeshaushalt durch die dreimonatige Entlastung auf insgesamt rund 3,15 Mrd Euro. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) wies darauf hin, dass viele Unternehmer lose Ware für ihre Betriebs- oder Ei-genverbrauchstankanlagen bezögen. Es sei davon auszugehen, dass Landwirte oder Spediteure ihren Dieselbezug auf den für die Steuersenkung gültigen Zeitraum ausrichteten und die Lagerkapazitäten entsprechend strategisch - entleert zum Zeitpunkt der Lieferung - nutzten und auch größere Mengen als in Normaljahren orderten. Die UFOP hält Preissteigerungen aufgrund des dadurch ausgelösten Nachfrageschubs für möglich. Begründet wird dies damit, dass Deutschland nicht nur auf Rohölimporte zur Herstellung von Kraftstoffen angewiesen sei, sondern auch auf den Zukauf von Dieselkraftstoff als Mitteldestillat. Hinzu kämen begrenzte Transportkapazitäten, auch weil Dieselkraftstoff aktuell auf Straße und Schiene Richtung Ukraine geschafft werde.

(BRS-Information 16/2022)

Wie das Bayerische Wirtschaftsministerium mitteilt, hat der Ministerrat die Anhebung des Förderhöchstbetrags für die Bayerische Härtefallhilfe auf 250.000 Euro beschlossen. Die Förderhöchstgrenze von 100.000 € wird für den Regelfall zwar beibehalten, in begründeten Einzelfällen sind zukünftig aber auch höhere Förderungen möglich. Damit können diejenigen Schweinehalter, die keine ausschließlich corona-bedingten, sondern nur weit überwiegend corona-bedingte Umsatzrückgänge nachweisen können, umfangreichere Hilfsgelder für durch die Corona-Pandemie entstandene Schäden erhalten. Wichtig ist dabei, dass bei Härtefallhilfen über 100.000 Euro der Einzelfall im Sinne einer Existenzgefährdung und eines entsprechenden erheblichen Bedarfs geprüft wird. Diejenigen Antragssteller, die einen Nachweis der ausschließlichen Coronabedingtheit der Umsatz-rückgänge erbringen können, können weiterhin über die reguläre Überbrückungshilfe unterstützt werden.

(ISN-Marktbericht, 08.04.2022)

Bund und Länder haben sich auf ein Verfahren zur Zahlung von Corona-Hilfen an die Schweinehalter geeinigt. Für eine unbürokratische Lösung und eine schnelle Auszahlung der Hilfen hatten sich vor allem Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen eingesetzt.

Die Einigung sieht vor, dass die Fälle, in denen die Umsatzverluste von mindestens 30 % vollständig auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, aus der Überbrückungshilfe finanziert werden. Jene Fälle, bei denen die Umsatzverluste lediglich weit überwiegend coronabedingt sind, werden dagegen über die Härtefallhilfe abgewickelt. Bereits gestellte Anträge werden automatisch nach den entsprechenden Regeln als Überbrückungs- oder Härtefallhilfe entschieden, ohne dass eine erneute Antragsstellung erforderlich ist. Dazu werden die Strukturen der Überbrückungshilfe genutzt.

(9. März 2022) München – Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort wieder Anträge für eine Förderung im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) stellen. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber teilte heute mit, dass die Förderung in Teilen nicht nur attraktiver gestaltet, sondern die Palette der förderfähigen Investitionen mit Blick auf aktuelle Herausforderungen gezielt angepasst wurde. Wir zeigen mit unseren Programmen, dass wir flexibel auf neue Herausforderungen reagieren und unsere Betriebe bei den Veränderungen unterstützen, sagte Kaniber.

Die wesentliche Neuerung im Programm stellt die Erhöhung des Fördersatzes von 30 Prozent auf 40 Prozent für Vorhaben zur erstmaligen Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkühen dar. Wir setzen mit dieser Erhöhung ein klares politisches Signal. Mein Ziel ist es, dass wir möglichst keinen Betrieb auf dem Weg aus ganzjähriger Anbindehaltung verlieren. Das geht nicht nur mit Beratung, dazu braucht es auch eine entsprechende Förderung, wenn sich ein kleiner Betrieb zum Neu- oder Umbau seines bestehenden Stalles entscheidet. Wir wollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die Betriebe bestmöglich unterstützen, so die Landwirtschaftsministerin. Auf diese Weise trägt der Freistaat den gesellschaftlichen und politischen Forderungen nach mehr Tierwohl Rechnung.

Eine weitere große Herausforderung der Zukunft für die Land- und Forstwirtschaft ist die Anpassung an den Klimawandel. Daher hat das Ministerium das Sonderprogramm Landwirtschaft auch im Bereich Frostprävention im Weinbau erweitert. Gefördert wird hier erstmals die Anbringung von Heizdrähten in Rebanlagen.

Die Anschaffung von Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen wird wie bisher sowohl im Berggebiet als auch in den Steillagen des Weinbaus unterstützt.

Um die gesetzten Klimaziele und die dafür notwendige Ammoniak-Reduktion zu erreichen, wird nun auch kleinen Bergbauernbetrieben ein Anreiz gegeben, ihren Beitrag hierfür zu leisten. Ab sofort werden auch sogenannte Berggüllefässer gefördert, wenn sie auf eine bodennahe Gülleausbringung in Steillagen ausgelegt sind.

Interessierte Landwirtinnen und Landwirte können sich für nähere Informationen an das für sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden. Die Antragsunterlagen und ergänzende Informationen zur Antragstellung können die Betriebe demnächst im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser abrufen.

(Quelle: PM des StMELF)

Laut BRS- Information vom 10.01.2022 konnte am 07.01.2022 ein erster Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in der Region Piemont im Nordwesten Italiens nachgewiesen werden. Das Virus wurde bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in Ovada in der Provinz Alessandria gefunden. Die Stadt liegt zwischen nur 30 km nordwestlich von Genua und 85 km südöstlich von Turin. Dies ist das erste Mal seit etlichen Jahren, dass das ASP-Virus außerhalb der Insel Sardinien nachgewiesen wurde. Auf der italienischen Mittelmeerinsel ist das ASP-Virus in der Wildschweinpopulation inzwischen endemisch. Wie der Erreger nach Norditalien gelangte, ist noch unklar. Es wird vermutet, dass menschliche Eingriffe die Ausbreitung des Virus verursacht haben. Der Fund könnte sich negativ auf den Schweinefleischhandel in Italien auswirken.

ASP-Früherkennungsprogramm

Verbringen von Schweinen im Seuchenfall

Die Status-Untersuchung ASP ist ein freiwilliges Verfahren zur ASP-Früherkennung in Hausschweinebeständen und zur Erfüllung der Voraussetzungen für das Verbringen von Schweinen aus ASP-Restriktionszonen.

Hier finden Sie Informationen zur ASP-Statusuntersuchung

DLG Faktenblatt Schweinehaltungen

Die kleine Arbeitsgruppe um Stefan Leuer von der Landwirtschaftskammer NRW hat die Kosten berechnet, die dem Landwirt pro kg Schweinefleisch entstehen, wenn er die Kriterien der drei Stufen des staatlichen Tierwohlkennzeichens erfüllen möchte. Dazu wurden die Produktionskosten erstmals auf das kg Schnitzel aus der Ober-schale umgerechnet. Herausgekommen ist der Verkaufspreis, der zur Kostendeckung der entstehenden Mehrkosten nötig wäre, unter der Annahme, dass das Schwein zu 100 % über den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) vermarktet würde. Mit diesem Faktenblatt sollen interessierte Verbraucher und gesellschaftliche Gruppen für die Mehrkosten einzelner Tierwohlmaßnahmen sensibilisiert werden.

In dem Merkblatt erfahren Sie mehr über die Afrikanische Schweinepest und was Reisende, Transporteure, Berufskraftfahrer, Jäger oder Saisonarbeitskräfte tun können, den Ausbruch in Deutschland zu verhindern.

Broschüre Schutz vor Tierseuchen

Neue Broschüre des BMEL erschienen:

Aktuell bedroht die Afrikanische Schweinepest (ASP) die Wild- und Hausschweinebestände Osteuropas. Um eine Einschleppung nach Deutschland zu verhindern, sind viele gefordert. Landwirte können einen wichtigen Beitrag leisten, um ihre Bestände zu schützen. Dafür ist die Biosicherheit entscheidend, vor allem Hygienemaßnahmen im Stall.