23.05.2022rss_feed

Fleischhygienegebühren für kleine Schlachthöfe in Bayern sollen sinken

AgE - Die Staatsregierung im Freistaat will kleine Schlachtbetriebe finanziell entlasten und so die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte stärken. Wie die Staatskanzlei in München am 17.5. mitteilte, hat der Ministerrat deshalb nun ein Konzept zur grundlegenden Änderung der Fleischhygie-negebühren beschlossen. Damit sollen insbesondere für kleine handwerkliche Schlachtbetriebe faire Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ziel sind verringerte und vor allem einheitliche - pro geschlachtetem Tier - erhobene Gebühren für die amtliche Überwachung. Aktuell seien die Kosten je Tier in kleinstrukturierten Schlachtbetrieben teilweise deutlich höher als in großen Schlachtunternehmen und variierten zudem in ihrer Höhe zwischen den verschiedenen Landkreisen, erläuterte die Staatskanzlei. Von den geplanten Verbesserungen sollen bayernweit rund 1 500 kleinere Schlachthöfe profitieren, was etwa 95 % aller Schlachtbetriebe im Freistaat entspricht. Europarechtlich besteht laut Staatskanzlei die Vorgabe, dass für amtliche Kontrollen in Schlachthöfen Gebühren durch die Landkreise und Städte zu erheben sind. Für kleinere Schlachtbetriebe ermögliche das EU-Recht jedoch Ab-weichungen davon, so die Staatsregierung. Die genaueren Modalitäten sollen nun gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt werden. Zum Ausgleich der Gebührenrückgänge in den Kommunen infolge einer Gesetzesänderung will die Regierung bis zu 5 Mio Euro jährlich zur Verfügung stellen. Geplant ist die Änderung der Rechtsvorschriften für Anfang 2023.

(BRS-Information vom 23.05.2022)