AgE - Seit Wochen häufen sich die Nachweise der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße und im Stadtgebiet von Cottbus. Wie das zuständige Verbraucherschutzministerium am 28.2. mitteilte, ist nun auch eine Einschleppung in einen Hausschweinebestand erfolgt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Verdacht auf ASP in einer Kleinsthaltung mit elf Tieren im Ortsteil Gallinchen der Stadt Cottbus. Der Betrieb sei sofort durch das zuständige Veterinäramt gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet worden, erklärte das Ministerium. Die Eintragsursache des Erregers in die Haltung ist noch unklar; diesbezügliche Ermittlungen haben laut Ministerium begonnen. Der Bestand befinet sich im Süden des Landkreises in unmittelbarer Nähe zur sächsischen Grenze. Am 3.3. traten die eingerichteten Sperrzonen mit Radien von 3 km beziehungsweise 10 km um den Ausbruchsbetrieb in Kraft. Dort gelten verschärfte Biosicherheitsvorschriften. Die Schweine des Bestandes wurden bereits getötet und unschädlich beseitigt. (BRS-Information 6.3.23)

Erstmals seit 2020 ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) wieder in Griechenland aufgetreten. Die Tierseuche wurde im Norden des Landes bei einem Wildschweinkadaver nahe der Grenzen zu Bulgarien und Nordmazedonien festgestellt. Die griechischen Behörden haben umgehend Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet, eine Einschleppung über die Nachbarländer wird vermutet, berichtet Agra-Europe.
Wie die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) gestern mitteilte, wurde vor wenigen Tagen ein verendetes Wildschwein im Norden des Landes positiv auf das Virus getestet. Die Fundstelle lag in Neo Petritsi nördlich von Serres nahe den Grenzen zu Bulgarien und Nordmazedonien. In dieser Region hatte es im Februar 2020 den allerersten ASP-Fall in Griechenland gegeben, betroffen war eine kleine Haltung mit 30 Schweinen gewesen. Den letzten Nachweis der Tierseuche hatte es dann laut WOAH im April 2020 gegeben.
Das Landwirtschaftsministerium in Athen hat laut Presseberichten Biosicherheitsmaßnahmen eingeleitet, darunter die Einrichtung von Restriktionszonen und Einschränkungen bei der Verbringung von Schweinen in der Region. Es liegt die Vermutung nahe, dass die Einschleppung der Tierseuche über die Nachbarländer erfolgte. In Bulgarien hat es nach den Angaben des europäischen Tierseucheninformationssystems 2022 bei Wildschweinen 387 bestätigte Infektionen gegeben, und zwei Mal waren Hausschweinebestände betroffen. In Nordmazedonien gab es neun ASP-Nachweise bei Schwarzkitteln und sogar 30 Ausbrüche in Nutzschweinehaltungen.
(ISN-Marktbericht, Dienstag 24.01.2023)

V.l.n.r. Martin Schöffel (MdL), Martin Heudecker, Stephan Neher, Hubert Bittlmayr (Amtschef) Bei Der Übergabe Des Förderbescheids Im StMELF

Heimatversprechen – Aufbau eines Netzwerks in der bayerischen Schweinebranche für eine nachhaltige heimische Schweinefleischerzeugung zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln auch in Krisenzeiten. Bayerisches Landwirtschaftsministerium unterstützt das Projekt Heimatversprechen.

 

(21. Dezember 2022) München – Die Nutztierhaltung in Deutschland steht vor enormen Herausforderungen. Gesellschaftliche Erwartungen, dramatisch steigende Kosten und ein schwieriger Absatzmarkt prägen die aktuelle Situation. Gleichzeitig warten viele Landwirte auf ein klares Bekenntnis der Regierung zur Nutztierhaltung. Mit dem Projekt Heimatversprechen soll der Weg zu einer nachhaltigen und zugleich wirtschaftlichen Schweinefleischerzeugung in Bayern gegangen werden – In Vertretung von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber überreichte Hubert Bittlmayer, der Amtschef des Agrarministeriums Projektleiter Martin Heudecker und Stephan Neher, Vorstandsvorsitzendem der Ringgemeinschaft Bayern e.V., den Förderbescheid. Ich freue mich, dass sich die bayerische Schweinebranche aufmacht, um Lösungen für eine erfolgreiche Entwicklung der bäuerlichen Schweinehaltung der Zukunft zu finden, sagte Amtschef Bittlmayer anlässlich des offiziellen Projektstartes.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) fördert das Projekt mit knapp 700.000 Euro. Das Gemeinschaftsprojekt wird von der Ringgemeinschaft Bayern e.V. geleitet und von bayerischen Unternehmenspartnern der gesamten Wertschöpfungskette mitgetragen.

Das Projekt Heimatversprechen soll ein Netzwerk aufbauen, das die Schweinebranche in eine nachhaltige heimische Schweinefleischerzeugung im Hinblick auf Veränderungen von Umwelt, Gesellschaft und staatlichen Anforderungen führen kann. Das Netzwerk kann zum Problemlöser von Produktionskostensteigerung, Absatzsicherheit, Marktpreisvolatilität, Klimaschutz, Tierwohl, Versorgungssicherheit und Planungssicherheit werden. Lösungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten sollen für die Landwirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt geschaffen werden. Die Potenziale und die Bereitschaft jedes Beteiligten sind hierbei zu eruieren, zu definieren und zu fördern. Die Grundlage bietet das Siegel Geprüfte Qualität Bayern (GQ Bayern), das durch das Netzwerk be- und gefördert werden soll.

Der Vorsitzende der agrarpolitischen Sprecher, Martin Schöffel (MdL) hat das Projekt von Anfang an unterstützt: Die Schweineproduktion in Bayern ist ein wichtiges Stück Landwirtschaft, Produkte vom Schwein ein Stück Landeskultur in Bayern. Dennoch ist die Branche wie nie zuvor herausgefordert. Mit dem Projekt Heimatversprechen werden wir die großen Vorzüge der Bayerischen Produktion den Verbraucherinnen und Verbrauchern näherbringen und gleichzeitig die Branche in die Zukunft führen. Besonders wichtig erscheinen mir dabei die Leistungen der Selbsthilfeorganisationen für eine erfolgreiche Landwirtschaft und faire Preise in der gesamten Erzeugerkette, auch für die Ferkel. Ich habe die ersten Gespräche dazu initiiert und bin überzeugt, dass Martin Heudecker und Stephan Neher mit ihrem Team etwas Gutes entwickeln werden. Der Freistaat Bayern unterstützt die Bemühungen finanziell und ideell.

Die Schweineproduktion in Bayern bietet vieles, was der Verbraucher wünscht: kurze Wege, Bauernhöfe im Familienbesitz und eine bodengebundene Landwirtschaft, bei der Landwirte Verantwortung für Menschen, Tiere, Boden, Luft und Wasser übernehmen. Das geplante Netzwerk wird alles daransetzen, dass Schweinefleisch aus Bayern noch stärker nachgefragt wird und eine Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln auch in Krisenzeiten gesichert werden kann.

Neues Musterdokument von TGD, LKV, BBV und Ringgemeinschaft

 

Wenn sich ein landwirtschaftlicher Betrieb wegen ASP in der Umgebung in einer Restriktionszone wiederfindet, führt zur Vermarktung von Schweinen kein Weg mehr an der ASP-Statusuntersuchung vorbei.

 

 

Wie wir bereits informierten, können Betriebe heute kurzfristiger als zuvor an der ASP-Statusuntersuchung teilnehmen. Bereits eine 15-tägige Meldung toter Schweine einschließlich der nötigen Blutuntersuchungen reichen neben der erfolgten Betriebsinspektion aus. Ob die Betriebsinspektion seitens des Veterinäramts so kurzfristig veranlasst werden kann, bleibt dabei fraglich.

Zusätzlich müssen nach neuem Tiergesundheitsrecht (Ursprung in EU-Gesetzgebung) verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Anhang II DVO (EU) 2021/605 nachgewiesen werden. Diesen Nachweis kann der Landwirt individuell seinem Veterinäramt erbringen, oder er nutzt dazu den Hygieneplan, den der TGD in Absprache mit Ringgemeinschaft, LKV und BBV entwickelt hat. Dieser wurde von der Tierseuchenabteilung des StMUVs für Bayern freigegeben und erfüllt – sofern die Bedingungen der Checklisten erfüllt sind – die gesetzlichen Vorgaben. (Den Hygieneplan können Sie unten herunterladen.)

Die Verbände setzen sich gemeinsam fortwährend dafür ein, dass sich der Dokumentationsaufwand verringert! Dieses umfangreiche Schriftstück, hat nur den Servicegedanken als Hintergrund: gäbe es dieses Dokument nicht, müsste sich jeder Schweinehalter im Fall der Fälle mit seinem Veterinäramt selbst um die Erstellung kümmern. Das haben wir den Schweinehaltern abgenommen, und somit gibt es nun dieses Musterdokument, dessen Nutzung nicht verpflichtend ist.

 

 

 

Hier können Sie das Musterdokument herunterladen (Hygieneplan Verstärkte Biosicherheit)

 

Ferkelaufzüchter können sich vom 1. bis 30. September 2022 für die Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Voraussetzung ist die Lieferung an einen ITW-Mäster. Die Auszahlung beträgt dann 3,57 € Tierwohlentgelt je Ferkel.

 

Ziel ist es, lt. Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung: die Kette zwischen der Mast und der Ferkelaufzucht zu schließen und ab 2024 eine Nämlichkeit ab der Geburt gewährleisten zu können. Auch wird so eine durchgängige Finanzierung über den Markt ermöglicht.

 

Den Umsetzungszeitpunkt für die Teilnahme kann jeder Tierhalter zwischen dem 1. November 2022 und dem 30. April 2023 frei wählen. Die Laufzeit für die teilnehmenden Ferkelaufzüchter ist auf den 30. Juni 2024 begrenzt. Bevor die Zulassung in der Programmphase 2021-2023 erfolgen kann, muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Zulassungsberechtigte Ferkelaufzüchter erhalten voraussichtlich Mitte/Ende Oktober ihre Rückmeldung zur Teilnahme.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.initiative-tierwohl.de

Auszug aus der Pressemitteilung des StMELF vom 24.08.2022:

In Bayern ist ASP bisher zum Glück noch nicht aufgetreten. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber nimmt die vielen ASP-Fälle in den betroffenen Bundesländern zum Anlass, die schweinehaltenden Betriebe in Bayern erneut zur strikten Einhaltung und regelmäßigen Überprüfung ihrer Biosicherheitsmaßnahmen aufzurufen. Die jüngsten Fälle belegen, dass mit einem Auftreten der ASP immer und überall in Deutschland gerechnet werden muss, so die Ministerin. Weiter führt sie aus: Die Biosicherheit ist das A und O, um unsere Schweinebestände vor einer Ansteckung zu schützen. Zudem bittet die Ministerin die schweinehaltenden Betriebe, das Freiwillige Verfahren Status-Untersuchung ASP zu nutzen. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, mit dem Betriebe schon vor Seuchenausbruch die Weichen stellen können, um im Seuchenfall ihre Tiere leichter vermarkten zu können. Bei dem Fall in Niedersachsen haben wir gesehen, welch enorme Vermark-tungsprobleme die Einrichtung einer Sperrzone nach sich zieht. Deshalb un-terstützt sowohl das Umweltministerium als auch das Landwirtschaftsministerium eine Teilnahme an dem freiwilligen Verfahren schon seit dem Jahr 2021 finanziell sagt die Ministerin.

Die Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat erstmals Niedersachsen erreicht. Der Ausbruch ist in einem landwirtschaftlichen Betrieb im südlichen Landkreis Emsland festgestellt worden. Wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium mitteilte, liegt seit heute (2.7.) die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vor. Der Betrieb in der Gemeinde Emsbüren hält 280 Sauen und rund 1500 Ferkel. Der komplette Bestand wird morgen tierschutzgerecht getötet. Die Kontaktbetriebe werden derzeit recherchiert.

Die Eintragsursache ist bisher unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Sperrzone in einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. In diesem Bereich liegen 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195.000 Schweine gehalten werden. Die Sperrzone erstreckt sich auch auf Gebiete des angrenzenden Landkreises Grafschaft Bentheim. Zu den Maßnahmen in der Sperrzone zählen unter anderem Stichproben-Untersuchungen in allen Betrieben und das Verbot, Schweine zu verbringen (Durchgangsverkehr erlaubt).

Quelle: aus der Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 02.07.2022

Der Freistaat Bayern entlastet die bayerischen Ferkelerzeugerbe-triebe im Jahr 2022 durch eine einmalige Zahlung von ihren Beiträ-gen zur Bayerischen Tierseuchenkasse.
Dies ist das Ergebnis des Virtuel-len Branchentreffens mit Ministerpräsident Söder und Beteiligung des BBVs am 15.12.21.
Förderberechtigt sind Betriebe, die am 01.01.2022 in Bayern mindestens 10 Zuchtsauen in Ihrem Betrieb gehalten haben und die ihre Melde- und Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse erfüllt haben.
Möglicherweise förderberechtigte Betriebe haben mit ihrem Beitragsbescheid 2022 bereits einen Beihilfeantrag sowie nähere Informationen zu den staatlichen Förderungsgrundsätzen erhalten.

Die Bayerische Tierseuchenkasse erinnert daran, dass die Anträge bis spätestens am 18. Juli 2022 eingegangen sein müssen. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich!

Quelle: BauernInfo Schwein, 29.06.2022

Am Mittwochabend wurde ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand in der Gemeinde Forchheim im Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg amtlich festgestellt. Der betroffene Betrieb habe zuletzt 35 Schweine in Freilandhaltung gehalten. Vom 19. Mai an seien im Betrieb bereits mehrere Tiere verendet. Zwei davon seien in das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Freiburg zur Feststellung der Todesursache gebracht worden. Dort habe es erste Hinweise auf ASP gegeben, die am Mittwochabend durch das FLI bestätigt worden seien. Alle nicht verendeten Tiere im Bestand seien bereits umgehend getötet worden. Zur konkreten Eintragsursache gibt es bislang noch keine Angaben. Die Behörden haben um den betroffenen Betrieb nun umgehend eine Sperrzone und eine Überwachungszone eingerichtet. In der Sperrzone liegen zwei Betriebe mit insgesamt 316 Schweinen und in der Überwachungs- bzw. Schutzzone 58 Betriebe mit insgesamt 704 Schweinen. Für sechs Betriebe mit Auslauf- bzw. Freilandhaltung wurde ein Aufstallungsgebot angeordnet. (ISN-Marktbericht von Freitag, 27.05.2022)

AgE - Die Staatsregierung im Freistaat will kleine Schlachtbetriebe finanziell entlasten und so die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte stärken. Wie die Staatskanzlei in München am 17.5. mitteilte, hat der Ministerrat deshalb nun ein Konzept zur grundlegenden Änderung der Fleischhygie-negebühren beschlossen. Damit sollen insbesondere für kleine handwerkliche Schlachtbetriebe faire Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ziel sind verringerte und vor allem einheitliche - pro geschlachtetem Tier - erhobene Gebühren für die amtliche Überwachung. Aktuell seien die Kosten je Tier in kleinstrukturierten Schlachtbetrieben teilweise deutlich höher als in großen Schlachtunternehmen und variierten zudem in ihrer Höhe zwischen den verschiedenen Landkreisen, erläuterte die Staatskanzlei. Von den geplanten Verbesserungen sollen bayernweit rund 1 500 kleinere Schlachthöfe profitieren, was etwa 95 % aller Schlachtbetriebe im Freistaat entspricht. Europarechtlich besteht laut Staatskanzlei die Vorgabe, dass für amtliche Kontrollen in Schlachthöfen Gebühren durch die Landkreise und Städte zu erheben sind. Für kleinere Schlachtbetriebe ermögliche das EU-Recht jedoch Ab-weichungen davon, so die Staatsregierung. Die genaueren Modalitäten sollen nun gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt werden. Zum Ausgleich der Gebührenrückgänge in den Kommunen infolge einer Gesetzesänderung will die Regierung bis zu 5 Mio Euro jährlich zur Verfügung stellen. Geplant ist die Änderung der Rechtsvorschriften für Anfang 2023.

(BRS-Information vom 23.05.2022)