Neues Musterdokument von TGD, LKV, BBV und Ringgemeinschaft

 

Wenn sich ein landwirtschaftlicher Betrieb wegen ASP in der Umgebung in einer Restriktionszone wiederfindet, führt zur Vermarktung von Schweinen kein Weg mehr an der ASP-Statusuntersuchung vorbei.

 

 

Wie wir bereits informierten, können Betriebe heute kurzfristiger als zuvor an der ASP-Statusuntersuchung teilnehmen. Bereits eine 15-tägige Meldung toter Schweine einschließlich der nötigen Blutuntersuchungen reichen neben der erfolgten Betriebsinspektion aus. Ob die Betriebsinspektion seitens des Veterinäramts so kurzfristig veranlasst werden kann, bleibt dabei fraglich.

Zusätzlich müssen nach neuem Tiergesundheitsrecht (Ursprung in EU-Gesetzgebung) verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Anhang II DVO (EU) 2021/605 nachgewiesen werden. Diesen Nachweis kann der Landwirt individuell seinem Veterinäramt erbringen, oder er nutzt dazu den Hygieneplan, den der TGD in Absprache mit Ringgemeinschaft, LKV und BBV entwickelt hat. Dieser wurde von der Tierseuchenabteilung des StMUVs für Bayern freigegeben und erfüllt – sofern die Bedingungen der Checklisten erfüllt sind – die gesetzlichen Vorgaben. (Den Hygieneplan können Sie unten herunterladen.)

Die Verbände setzen sich gemeinsam fortwährend dafür ein, dass sich der Dokumentationsaufwand verringert! Dieses umfangreiche Schriftstück, hat nur den Servicegedanken als Hintergrund: gäbe es dieses Dokument nicht, müsste sich jeder Schweinehalter im Fall der Fälle mit seinem Veterinäramt selbst um die Erstellung kümmern. Das haben wir den Schweinehaltern abgenommen, und somit gibt es nun dieses Musterdokument, dessen Nutzung nicht verpflichtend ist.

 

 

 

Hier können Sie das Musterdokument herunterladen (Hygieneplan Verstärkte Biosicherheit)

 

Ferkelaufzüchter können sich vom 1. bis 30. September 2022 für die Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Voraussetzung ist die Lieferung an einen ITW-Mäster. Die Auszahlung beträgt dann 3,57 € Tierwohlentgelt je Ferkel.

 

Ziel ist es, lt. Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung: die Kette zwischen der Mast und der Ferkelaufzucht zu schließen und ab 2024 eine Nämlichkeit ab der Geburt gewährleisten zu können. Auch wird so eine durchgängige Finanzierung über den Markt ermöglicht.

 

Den Umsetzungszeitpunkt für die Teilnahme kann jeder Tierhalter zwischen dem 1. November 2022 und dem 30. April 2023 frei wählen. Die Laufzeit für die teilnehmenden Ferkelaufzüchter ist auf den 30. Juni 2024 begrenzt. Bevor die Zulassung in der Programmphase 2021-2023 erfolgen kann, muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Zulassungsberechtigte Ferkelaufzüchter erhalten voraussichtlich Mitte/Ende Oktober ihre Rückmeldung zur Teilnahme.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.initiative-tierwohl.de

Auszug aus der Pressemitteilung des StMELF vom 24.08.2022:

In Bayern ist ASP bisher zum Glück noch nicht aufgetreten. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber nimmt die vielen ASP-Fälle in den betroffenen Bundesländern zum Anlass, die schweinehaltenden Betriebe in Bayern erneut zur strikten Einhaltung und regelmäßigen Überprüfung ihrer Biosicherheitsmaßnahmen aufzurufen. Die jüngsten Fälle belegen, dass mit einem Auftreten der ASP immer und überall in Deutschland gerechnet werden muss, so die Ministerin. Weiter führt sie aus: Die Biosicherheit ist das A und O, um unsere Schweinebestände vor einer Ansteckung zu schützen. Zudem bittet die Ministerin die schweinehaltenden Betriebe, das Freiwillige Verfahren Status-Untersuchung ASP zu nutzen. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, mit dem Betriebe schon vor Seuchenausbruch die Weichen stellen können, um im Seuchenfall ihre Tiere leichter vermarkten zu können. Bei dem Fall in Niedersachsen haben wir gesehen, welch enorme Vermark-tungsprobleme die Einrichtung einer Sperrzone nach sich zieht. Deshalb un-terstützt sowohl das Umweltministerium als auch das Landwirtschaftsministerium eine Teilnahme an dem freiwilligen Verfahren schon seit dem Jahr 2021 finanziell sagt die Ministerin.

Die Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat erstmals Niedersachsen erreicht. Der Ausbruch ist in einem landwirtschaftlichen Betrieb im südlichen Landkreis Emsland festgestellt worden. Wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium mitteilte, liegt seit heute (2.7.) die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vor. Der Betrieb in der Gemeinde Emsbüren hält 280 Sauen und rund 1500 Ferkel. Der komplette Bestand wird morgen tierschutzgerecht getötet. Die Kontaktbetriebe werden derzeit recherchiert.

Die Eintragsursache ist bisher unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Sperrzone in einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. In diesem Bereich liegen 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195.000 Schweine gehalten werden. Die Sperrzone erstreckt sich auch auf Gebiete des angrenzenden Landkreises Grafschaft Bentheim. Zu den Maßnahmen in der Sperrzone zählen unter anderem Stichproben-Untersuchungen in allen Betrieben und das Verbot, Schweine zu verbringen (Durchgangsverkehr erlaubt).

Quelle: aus der Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 02.07.2022

Der Freistaat Bayern entlastet die bayerischen Ferkelerzeugerbe-triebe im Jahr 2022 durch eine einmalige Zahlung von ihren Beiträ-gen zur Bayerischen Tierseuchenkasse.
Dies ist das Ergebnis des Virtuel-len Branchentreffens mit Ministerpräsident Söder und Beteiligung des BBVs am 15.12.21.
Förderberechtigt sind Betriebe, die am 01.01.2022 in Bayern mindestens 10 Zuchtsauen in Ihrem Betrieb gehalten haben und die ihre Melde- und Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse erfüllt haben.
Möglicherweise förderberechtigte Betriebe haben mit ihrem Beitragsbescheid 2022 bereits einen Beihilfeantrag sowie nähere Informationen zu den staatlichen Förderungsgrundsätzen erhalten.

Die Bayerische Tierseuchenkasse erinnert daran, dass die Anträge bis spätestens am 18. Juli 2022 eingegangen sein müssen. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich!

Quelle: BauernInfo Schwein, 29.06.2022

Am Mittwochabend wurde ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand in der Gemeinde Forchheim im Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg amtlich festgestellt. Der betroffene Betrieb habe zuletzt 35 Schweine in Freilandhaltung gehalten. Vom 19. Mai an seien im Betrieb bereits mehrere Tiere verendet. Zwei davon seien in das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Freiburg zur Feststellung der Todesursache gebracht worden. Dort habe es erste Hinweise auf ASP gegeben, die am Mittwochabend durch das FLI bestätigt worden seien. Alle nicht verendeten Tiere im Bestand seien bereits umgehend getötet worden. Zur konkreten Eintragsursache gibt es bislang noch keine Angaben. Die Behörden haben um den betroffenen Betrieb nun umgehend eine Sperrzone und eine Überwachungszone eingerichtet. In der Sperrzone liegen zwei Betriebe mit insgesamt 316 Schweinen und in der Überwachungs- bzw. Schutzzone 58 Betriebe mit insgesamt 704 Schweinen. Für sechs Betriebe mit Auslauf- bzw. Freilandhaltung wurde ein Aufstallungsgebot angeordnet. (ISN-Marktbericht von Freitag, 27.05.2022)

AgE - Die Staatsregierung im Freistaat will kleine Schlachtbetriebe finanziell entlasten und so die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte stärken. Wie die Staatskanzlei in München am 17.5. mitteilte, hat der Ministerrat deshalb nun ein Konzept zur grundlegenden Änderung der Fleischhygie-negebühren beschlossen. Damit sollen insbesondere für kleine handwerkliche Schlachtbetriebe faire Rahmenbedingungen geschaffen werden. Ziel sind verringerte und vor allem einheitliche - pro geschlachtetem Tier - erhobene Gebühren für die amtliche Überwachung. Aktuell seien die Kosten je Tier in kleinstrukturierten Schlachtbetrieben teilweise deutlich höher als in großen Schlachtunternehmen und variierten zudem in ihrer Höhe zwischen den verschiedenen Landkreisen, erläuterte die Staatskanzlei. Von den geplanten Verbesserungen sollen bayernweit rund 1 500 kleinere Schlachthöfe profitieren, was etwa 95 % aller Schlachtbetriebe im Freistaat entspricht. Europarechtlich besteht laut Staatskanzlei die Vorgabe, dass für amtliche Kontrollen in Schlachthöfen Gebühren durch die Landkreise und Städte zu erheben sind. Für kleinere Schlachtbetriebe ermögliche das EU-Recht jedoch Ab-weichungen davon, so die Staatsregierung. Die genaueren Modalitäten sollen nun gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt werden. Zum Ausgleich der Gebührenrückgänge in den Kommunen infolge einer Gesetzesänderung will die Regierung bis zu 5 Mio Euro jährlich zur Verfügung stellen. Geplant ist die Änderung der Rechtsvorschriften für Anfang 2023.

(BRS-Information vom 23.05.2022)

AgE - Bayern hat jetzt ein eigenes Tierwohlprogramm (BayProTier) aufgelegt, das sich zunächst an Zuchtsauenhalter und Ferkelaufzuchtbetriebe wendet. Wie Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber am 18.5. mitteilte, startet das Programm im Juli; interessierte Tierhalter können sich vom 1. Juni bis zum 30. Juni dafür anmelden. Die teilnehmenden Betriebe verpflichten sich zunächst für ein Jahr die Vorgaben des Förderprogramms einzuhalten, welches den Tieren unter anderem mehr Platz, eingestreute Liegeflächen, offene Tränken und wahlweise Außenklimareize bietet. Im kommenden Jahr soll das Förderprogramm auf weitere Tierarten ausgeweitet werden. Für den Beginn stehen aus Landesmitteln 6 Mio Euro zur Verfügung; eine spätere Aufstockung auf 50 Mio Euro ist der Ministerin zufolge möglich. Mit einer jährlichen, tierbezogenen Prämie, soll im Förderprogramm ein Ausgleich für laufende Tierwohlaufwendungen, wie Einstreu und Arbeit, geschaffen werden. Nicht gefördert werden mit BayProTier die Investitionskosten für den Stallumbau; dafür gibt es laut Kaniber ein eigenes Investitionsprogramm im Freistaat.

Auch wenn das Programm offiziell im Juli beginnen soll, fehlt aus Brüssel noch die endgültige Notifizierung. Das Programm BayProTier, für das es kein eigenes Siegel geben soll, ist zweistufig und modular aufgebaut. Zuchtsauenhalter können zwischen einer niederschwelligeren Komfortstufe und einer ambitionierteren Premiumstufe wählen. Bei der Premiumvariante sind höhere Prämien zu erzielen, aber auch deutlich höhere Standards beim Platzangebot oder den eingestreuten Liegeflächen umzusetzen. Hauptunterscheidungsmerkmal ist der verpflichtende Außenklimareiz beziehungsweise Auslauf bei Premium. Bei beiden Stufen stehen jeweils vier frei wähl- und kombinierbare Module für den Deck-, Warte- und Abferkelstall sowie die Ferkelaufzucht zur Auswahl. Auch eine Kombination unterschiedlicher Module zwischen den zwei Stufen ist möglich. Dieser modulartige Aufbau des Programms ermöglicht laut Kaniber einen schrittweisen Umstieg hin zu mehr Tierwohl, ohne dass sofort alle Stallungen für Zuchtsauen umgebaut werden müssen. Das Programm biete somit einen starken Anreiz, sukzessive und vor dem Ende der gesetzlichen Übergangsfristen, auf mehr Tierwohl umzusteigen.
Jeder Betrieb, der die Voraussetzungen erfüllt, kann dem Münchner Agrarressort zufolge das neue Förderprogramm in Anspruch nehmen. Konventionelle Betriebe müssen zudem am Prüfsystem der QS Qualität und Sicherheit GmbH teilnehmen, ökologisch wirtschaftende Betriebe im Besitz des bayerischen Biosiegels sein. Aus Gründen des EU-Rechts ist die jährliche Förderung auf 500 Euro je Großvieheinheit (GV) beschränkt, was bei 0,3 GV je Sau 150 Euro entspricht. Zudem ist die finanzielle Unterstützung auf 300 Sauen und 7 500 Absatzferkel nach oben gedeckelt; nach unten gilt eine Bagatellgrenze von 250 Euro, unter der keine Auszahlung der Zuwendung erfolgt. Je nach erfüllten Kriterien und Tierwohlstufe reicht die Förderung von 15 Euro je Zuchtsau und Jahr beziehungsweise 1,50 Euro je Ferkel bis zu 150 Euro je Sau oder 5,50 Euro je Ferkel. In der Komfortstufe kann sich die Förderung bei einem für Bayern typischen Durchschnittsbestand von 120 Zuchtsauen und 3 000 abgesetzten Ferkeln im Jahr auf maximal 19 500 Euro belaufen, bei der Premiumstufe deutlich mehr. Der Ministerialrat im Münchner Landwirtschaftsministerium, Peter Rabauer, rechnet damit, dass im ersten Pro-grammjahr kurzfristig etwa 200 Betriebe an BayProTier teilnehmen werden, welche die Kriterien schon jetzt weitgehend erfüllten. Im Folgejahr dürfte es mehr Einsteiger geben. Details zu den Tierwohlkriterien und Prämien des neuen Programms sollen zeitnah auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht werden. www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser

(BRS-Information vom 23.05.2022)

AgE - In Italien hat die Afrikanische Schweinepest (ASP) die Hauptstadt Rom erreicht. Wie die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) berichtete, wurde am 4. Mai ein erkranktes Wildschwein im Naturpark Insugherata, nur wenige Kilometer vom Vatikanstaat entfernt, positiv auf das Virus getestet. In der vergangenen Woche wurden in dem Park drei weitere Tiere positiv beprobt. Die Untersuchungen dauerten noch an, doch lasse sich die Hypothese aufstellen, dass die Einschleppung des ASP-Virus ausschließlich auf menschliche Faktoren zurückzuführen sei, erklärte die OIE. Die bisherigen Analysen bestätigten das Vorhandensein des Genotyps 2, derselbe Virusstamm, der derzeit in Europa und in Norditalien zirkuliert. Anfang dieses Jahres hatte es in den norditalienischen Regionen Piemont und Ligurien erste nachgewiesene Fälle der ASP im Wildschweinbestand gegeben, zuvor nur auf der Insel Sardinien. Das Infektionsgebiet in Norditalien südlich der Stadt Alessandria ist mehr 400 km von dem Ausbruchsort in Rom entfernt. In der Provinz Rom und Umgebung schätzt man den Wildschweinbestand auf etwa 20 000 Tiere. In ganz Italien sind es an die 2,5 Millionen, berichtet der Vorsitzende des Verbandes der kleinen Agrarbetriebe (Cia), Dino Scanavino. Die von diesen Tieren angerichteten Schäden hätten allein im vergangenen Jahr um 60 % zugenommen; hinzu kämen zahlreiche Verkehrsunfälle. Scanavino forderte deswegen ein schnelles Handeln seitens der Regierung und eine Novellie-rung des Tierschutzgesetzes für einen vermehrten Abschuss von Wildschweinen durch Fachpersonal. Auch der Vorsitzende des Agrarverbands der großen Betriebe (Confagricoltura), Massimiliano Giansanti, forderte die Politik auf, den Wildschweinbestand deutlich zu verringern. Costa versicherte unterdessen in einer Stellungnahme, dass man sich des Wildschweinproblems nicht nur in Rom, sondern in ganz Italien bewusst sei. Deshalb sei bereits ein Sonderkommissar ernannt und dieser mit Mitteln von 50 Mio für die Seuchenbekämpfung ausgestattet worden.
In Deutschland ist vergangene Woche bis zum Stichtag 12. Mai die Zahl der nachgewiesenen ASP-Fälle bei Wildschweinen seit dem ersten Ausbruch laut Friedrich-Loffler-Institut (FLI) auf insgesamt 3 879 gestiegen. Erstmals in diesem Monat gab es in Mecklenburg-Vorpommern wieder positive Virusnach-weise. Es handelte sich um insgesamt vier Überläufer im Kreis Ludwigslust-Parchim innerhalb der bis-herigen Restriktionszone. In Brandenburg gab es im Mai bisher zwölf ASP-Fälle; aus Sachsen wurden 19 Nachweise gemeldet. (BRS-Information vom 16.05.2022)

Nach längerer Pause sind in Mecklenburg-Vorpommern wieder Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte am 21.4. zwei Funde im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Dabei handelte es sich nach Angaben des Landkreises um Überreste von Wildschweinen, die in der Woche zuvor von Suchhunden entdeckt worden waren. Beide Kadaver befanden sich außerhalb des mit einem Elektrozaun eingefassten bisherigen Kerngebiets, was eine Verschiebung der Restriktionsgebiete erforderlich machte. Mit der daraufhin angepassten Allgemeinverfügung wurde die fragliche Region in ein Restriktionsgebiet südlich der A 24, in dem die Seuche hochaktiv verläuft, und in ein Gebiet nördlich der A 24 mit bisher deutlich milderem Verlauf getrennt, um die Maßnahmen an das unterschiedliche Geschehen angepasst differenzieren zu können. Um das neue errichtete Kerngebiet südlich der A 24 soll nach Prüfung der örtlichen Gegeben-heiten eine weiße Zone eingerichtet werden, die ebenfalls mit einem festen Zaun eingegrenzt wird. Sobald diese doppelte Abgrenzung des Kerngebietes fertiggestellt ist, sind laut dem Landkreis weiter-reichende Erleichterungen für Land- und Forstwirtschaft möglich.

(BRS-Information 17/2022)