Schweinehalter sollen unbürokratisch Coronahilfen ausgezahlt bekommen
Bund und Länder haben sich auf ein Verfahren zur Zahlung von Corona-Hilfen an die Schweinehalter geeinigt. Für eine unbürokratische Lösung und eine schnelle Auszahlung der Hilfen hatten sich vor allem Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen eingesetzt.
Die Einigung sieht vor, dass die Fälle, in denen die Umsatzverluste von mindestens 30 % vollständig auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, aus der Überbrückungshilfe finanziert werden. Jene Fälle, bei denen die Umsatzverluste lediglich weit überwiegend
coronabedingt sind, werden dagegen über die Härtefallhilfe abgewickelt. Bereits gestellte Anträge werden automatisch nach den entsprechenden Regeln als Überbrückungs- oder Härtefallhilfe entschieden, ohne dass eine erneute Antragsstellung erforderlich ist. Dazu werden die Strukturen der Überbrückungshilfe genutzt.