(9. März 2022) München – Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort wieder Anträge für eine Förderung im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) stellen. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber teilte heute mit, dass die Förderung in Teilen nicht nur attraktiver gestaltet, sondern die Palette der förderfähigen Investitionen mit Blick auf aktuelle Herausforderungen gezielt angepasst wurde. Wir zeigen mit unseren Programmen, dass wir flexibel auf neue Herausforderungen reagieren und unsere Betriebe bei den Veränderungen unterstützen
, sagte Kaniber.
Die wesentliche Neuerung im Programm stellt die Erhöhung des Fördersatzes von 30 Prozent auf 40 Prozent für Vorhaben zur erstmaligen Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkühen dar. Wir setzen mit dieser Erhöhung ein klares politisches Signal. Mein Ziel ist es, dass wir möglichst keinen Betrieb auf dem Weg aus ganzjähriger Anbindehaltung verlieren. Das geht nicht nur mit Beratung, dazu braucht es auch eine entsprechende Förderung, wenn sich ein kleiner Betrieb zum Neu- oder Umbau seines bestehenden Stalles entscheidet. Wir wollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die Betriebe bestmöglich unterstützen
, so die Landwirtschaftsministerin. Auf diese Weise trägt der Freistaat den gesellschaftlichen und politischen Forderungen nach mehr Tierwohl Rechnung.
Eine weitere große Herausforderung der Zukunft für die Land- und Forstwirtschaft ist die Anpassung an den Klimawandel. Daher hat das Ministerium das Sonderprogramm Landwirtschaft auch im Bereich Frostprävention im Weinbau erweitert. Gefördert wird hier erstmals die Anbringung von Heizdrähten in Rebanlagen.
Die Anschaffung von Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen wird wie bisher sowohl im Berggebiet als auch in den Steillagen des Weinbaus unterstützt.
Um die gesetzten Klimaziele und die dafür notwendige Ammoniak-Reduktion zu erreichen, wird nun auch kleinen Bergbauernbetrieben ein Anreiz gegeben, ihren Beitrag hierfür zu leisten. Ab sofort werden auch sogenannte Berggüllefässer gefördert, wenn sie auf eine bodennahe Gülleausbringung in Steillagen ausgelegt sind.
Interessierte Landwirtinnen und Landwirte können sich für nähere Informationen an das für sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden. Die Antragsunterlagen und ergänzende Informationen zur Antragstellung können die Betriebe demnächst im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser abrufen.
(Quelle: PM des StMELF)
Laut BRS- Information vom 10.01.2022 konnte am 07.01.2022 ein erster Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in der Region Piemont im Nordwesten Italiens nachgewiesen werden. Das Virus wurde bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in Ovada in der Provinz Alessandria gefunden. Die Stadt liegt zwischen nur 30 km nordwestlich von Genua und 85 km südöstlich von Turin. Dies ist das erste Mal seit etlichen Jahren, dass das ASP-Virus außerhalb der Insel Sardinien nachgewiesen wurde. Auf der italienischen Mittelmeerinsel ist das ASP-Virus in der Wildschweinpopulation inzwischen endemisch. Wie der Erreger nach Norditalien gelangte, ist noch unklar. Es wird vermutet, dass menschliche Eingriffe die Ausbreitung des Virus verursacht haben. Der Fund könnte sich negativ auf den Schweinefleischhandel in Italien auswirken.
Die Status-Untersuchung ASP
ist ein freiwilliges Verfahren zur ASP-Früherkennung in Hausschweinebeständen und zur Erfüllung der Voraussetzungen für das Verbringen von Schweinen aus ASP-Restriktionszonen.
Die kleine Arbeitsgruppe um Stefan Leuer von der Landwirtschaftskammer NRW hat die Kosten berechnet, die dem Landwirt pro kg Schweinefleisch entstehen, wenn er die Kriterien der drei Stufen des staatlichen Tierwohlkennzeichens erfüllen möchte. Dazu wurden die Produktionskosten erstmals auf das kg Schnitzel aus der Ober-schale umgerechnet. Herausgekommen ist der Verkaufspreis, der zur Kostendeckung der entstehenden Mehrkosten nötig wäre, unter der Annahme, dass das Schwein zu 100 % über den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) vermarktet würde. Mit diesem Faktenblatt sollen interessierte Verbraucher und gesellschaftliche Gruppen für die Mehrkosten einzelner Tierwohlmaßnahmen sensibilisiert werden.
In dem Merkblatt erfahren Sie mehr über die Afrikanische Schweinepest und was Reisende, Transporteure, Berufskraftfahrer, Jäger oder Saisonarbeitskräfte tun können, den Ausbruch in Deutschland zu verhindern.
Neue Broschüre des BMEL erschienen:
Aktuell bedroht die Afrikanische Schweinepest (ASP) die Wild- und Hausschweinebestände Osteuropas. Um eine Einschleppung nach Deutschland zu verhindern, sind viele gefordert. Landwirte können einen wichtigen Beitrag leisten, um ihre Bestände zu schützen. Dafür ist die Biosicherheit entscheidend, vor allem Hygienemaßnahmen im Stall.