Erstattung von Tierseuchenbeiträgen an Ferkelerzeuger – Antragsfrist bis 18. Juli 2022!
Der Freistaat Bayern entlastet die bayerischen Ferkelerzeugerbe-triebe im Jahr 2022 durch eine einmalige Zahlung von ihren Beiträ-gen zur Bayerischen Tierseuchenkasse.
Dies ist das Ergebnis des Virtuel-len Branchentreffens mit Ministerpräsident Söder und Beteiligung des BBVs am 15.12.21.
Förderberechtigt sind Betriebe, die am 01.01.2022 in Bayern mindestens 10 Zuchtsauen in Ihrem Betrieb gehalten haben und die ihre Melde- und Beitragspflicht zur Tierseuchenkasse erfüllt haben.
Möglicherweise förderberechtigte Betriebe haben mit ihrem Beitragsbescheid 2022 bereits einen Beihilfeantrag sowie nähere Informationen zu den staatlichen Förderungsgrundsätzen erhalten.
Die Bayerische Tierseuchenkasse erinnert daran, dass die Anträge bis spätestens am 18. Juli 2022 eingegangen sein müssen. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich!
Quelle: BauernInfo Schwein, 29.06.2022