Exklusiv für die Geschäftsführer und Vorstände der Mitgliedserzeugergemeinschaften der Ringgemeinschaft Bayern e.V. erläuterte Irene Pfeiffer vom Bayerischen Bauernverband im Detail die Eckpunkte des TierHaltKennzG. Sie berichtete aus der Arbeitsgruppe, in der sie gemeinsam mit Vertretern aus Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sowie Fleischprüfring (QAL) an einer möglichst praxisgerechten und unbürokratischen Umsetzung des Gesetzes arbeiten. Sehr viele Detailfragen sind im neuen TierHaltKennzG noch nicht geklärt. Aus diesem Grund sah man die Notwendigkeit, die Plattform für einen gemeinsamen Austausch mit Vertretern aus Markt und Praxis zu nutzen. Die Rückmeldungen aus der Branche tragen dabei wesentlich zur Erstellung einer Verwaltungsvorschrift bei.
Lesen Sie hier die ausführliche Zusammenfassung:
(PM, StMELF, 16.01.2024): Für alle Halter von Kälbern und Zuchtsauen läuft am 9. Februar eine wichtige Frist aus. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Diese betrifft die Anforderungen aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die sowohl für die Haltung von Kälbern als auch von Sauen in Deckzentren relevante Änderungen vorsehen. Hier sind die einzelnen Änderungen:
Informieren, aufklären, begeistern – der Verein Unsere Bayerischen Bauern
rückt die bayerische Landwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt, Bedeutung und Qualität ins rechte Licht. Er teilt das Wissen heimischer Landwirtinnen und Landwirte mit vielen Menschen – digital, auf Veranstaltungen, auf Feldern und Höfen und in den Städten. Die Arbeit des Vereins hat viele Facetten und das Engagement viele Gesichter.
Neugierig geworden?
Dann machen Sie sich gerne selbst ein Bild. Ein neuer Film gibt Ihnen einen Eindruck vom Verein, seinen Zielen und den Menschen, die dahinter stehen:
Der Verein | Unsere Bayerischen Bauern (unsere-bauern.de)
https://youtu.be/oMKrgYa1Pi4
Um den betroffenen Betrieben die bundesweit geltenden Rechtsvorschriften im Tierschutz für die Kälberhaltung zu erläutern, werden in diesem Merkblatt die Fragen Wie groß muss in Gruppenbuchten das Liegeflächenangebot je Tier sein?
und Welcher Bodenbelag muss den Tieren zur Verfügung gestellt werden?
und Welche Ausnahmeregelungen gibt es?
so übersichtlich wie möglich beantworten. Weitere Vorgaben der Tierschutznutztierhaltungsverordnung beispielsweise zur Spaltenweite o. ä. werden in diesem Merkblatt nicht behandelt, um den Rahmen nicht zu sprengen.
(PM vom 23. August 2023) München – Auch drei Jahre nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg ist die für den Menschen ungefährliche Tierseuche nach wie vor eine große Gefahr für die deutsche Schweinehaltung. Bundesweit wurden bisher über 5.500 Fälle beim Wildschwein und acht bei Hauschweinen nachgewiesen. Auch wenn es bislang in Bayern zum Glück noch zu keinem Ausbruch der Seuche gekommen ist, hat Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber erneut zur Wachsamkeit gemahnt. Ich habe die Befürchtung, dass die Gefahr, die von der ASP für unsere Schweinebestände ausgeht, nicht mehr so in den Köpfen der Beteiligten ist, wie zu Beginn der Seuche. Aber wir dürfen insbesondere bei der Biosicherheit nicht nachlassen
, sagte die Ministerin in München. Sie appellierte deshalb erneut an alle Schweinehalter, die Maßnahmen zur Biosicherheit strikt einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen. Zudem sollten die Betriebe das freiwillige Verfahren Status-Untersuchung ASP
nutzen.
Denn eine weitere ASP-Verbreitung, der Eintrag in die Hausschwein- oder Wildschweinbestände würden hohe wirtschaftliche Schäden und schlimmes Tierleid mit sich bringen. Das gelte es auf jeden Fall zu verhindern. Vor dem Hintergrund der Seuchenentwicklung auf dem Balkan und in Italien ist es gerade auch in der Reisezeit wichtig, daran zu erinnern, dass nach wie vor ein hohes Risiko der Einschleppung nach Bayern besteht
, warnte Michaela Kaniber. Als Forst- und Landwirtschaftsministerin appellierte sie an alle Bürgerinnen und Bürger, hier besonders achtsam zu sein: Werfen Sie keine Speisereste einfach weg, sondern entsorgen Sie diese an den Rastplätzen oder auf Wanderungen nur in verschlossenen Müllbehältern!
Denn die Krankheit könne durch Lebensmittel auf Haus- und Wildschweine übertragen werden. Auch die Jägerschaft ist ihren Worten zufolge nach wie vor aufgerufen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schwarzwilddichte nachhaltig zu reduzieren und so die Übertragung möglichst zu verhindern. Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest gibt es online im Wildtierportal Bayern unter www.wildtierportal.bayern.de/asp.
Das Merkblatt für den kommenden Förderzeitraum von 1.7.2023 bis 30.6.2024 ist nun auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums (www.stmelf.bayern.de/foer-derung/bayerisches-programm-tierwohl-bayprotier/index.html ->Merkblätter & Formulare) sowie im Anhang einsehbar.
Neben Zuchtsauenhaltung und Ferkelaufzucht sind nun auch Schweinemast sowie Mast- und Aufzuchtrinder unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
Die Antragsstellung muss bis zum 30.06.2023 erfolgt sein.
(27. März 2023) München – Ab sofort können die rund 102.000 landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern ihren so genannten Mehrfachantrag für das laufende Jahr stellen. Letzter Abgabetermin ist der 15. Mai. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat auf etliche Änderungen und neue Förderprogramme hingewiesen, die zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen und die Versorgung mit heimischen Nahrungsmitteln sicherstellen sollen.
Bevor der Antrag erfasst wird, empfiehlt das Landwirtschaftsministerium, alle Unterlagen und Informationen zum Mehrfachantrag ausführlich zu lesen. Sie sind online unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/mehrfachantrag/index.html und www.ibalis.bayern.de zu finden.
Weitere Informationen sind in der beigefügten PM nachzulesen.
Der BRS-Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit hat Informationen zur Einordnung der Teller oder Trog
-Diskussion zusammengestellt welche für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden dürfen.
Vor dem Hintergrund zunehmender politisch motivierter Sachbeschädigungen in deutschen Kultureinrichtungen, Besetzungen von Schlachtbetrieben und Stalleinbrüchen erinnern wir an die unten stehende Initiative des Verbands unabhängiger Sachverständiger im Agrarumweltbereich (VUSA) e.V. zur Änderung des Paragrafen 123 StGB. Hierzu fand am 20. Januar beim DBV ein Treffen von DRV, VdF und anderen Verbänden statt.
Petition des Verbands unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich e.V. (VUSA) zur Ge-setzesänderung des Straftatbestandes des Hausfriedensbruch nach § 123 StGB durch Strafschärfung bei Gefährdung erheblicher Sachwerte, Stand: 08.08.2017:
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat ein Tierschutzpaket auf den Weg gebracht, dessen Kernstück das TierhaltKennzG werden soll. Leider folgt die aktuelle Regierung damit dem ausgearbeiteten Transformationsprozess des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, der sogenannten Borchert-Kommission, nicht. Die Kritik an dem o.g. Gesetz ist groß (69 Änderungsanträge des Bundesrates vom 25.11.2022) und kann von der Wirtschaft daher in der jetzigen Form nicht mitgetragen werden. Wir begründen diese Einschätzung in folgendem Positionsnpapier: