Corona-Überbrückungshilfen: Bayern hebt Grenzen für Härtefallhilfen auf 250.000 Euro an
Wie das Bayerische Wirtschaftsministerium mitteilt, hat der Ministerrat die Anhebung des Förderhöchstbetrags für die Bayerische Härtefallhilfe auf 250.000 Euro beschlossen. Die Förderhöchstgrenze von 100.000 € wird für den Regelfall zwar beibehalten, in begründeten Einzelfällen sind zukünftig aber auch höhere Förderungen möglich. Damit können diejenigen Schweinehalter, die keine ausschließlich corona-bedingten, sondern nur weit überwiegend corona-bedingte Umsatzrückgänge nachweisen können, umfangreichere Hilfsgelder für durch die Corona-Pandemie entstandene Schäden erhalten. Wichtig ist dabei, dass bei Härtefallhilfen über 100.000 Euro der Einzelfall im Sinne einer Existenzgefährdung und eines entsprechenden erheblichen Bedarfs geprüft wird. Diejenigen Antragssteller, die einen Nachweis der ausschließlichen Coronabedingtheit der Umsatz-rückgänge erbringen können, können weiterhin über die reguläre Überbrückungshilfe unterstützt werden.
(ISN-Marktbericht, 08.04.2022)