Wichtige Fristen bzgl. der Umsetzung der neuen ITW-Kriterien in der Schweinemast.
Für die Umsetzung der neuen Kriterien gilt es einige Übergangsregelungen im ersten Quartal 2025 zu beachten.
Maßgeblich entscheidend ist der Termin der Einstallung:
Ausnahme: Es ist plausibel begründbar, dass Sie sich rechtzeitig um die Umsetzung der Buchtenstrukturierung bemüht haben, der Umbau aber z.B. aufgrund von Lieferschwierigkeiten noch nicht oder nicht vollständig erfolgen konnte. Dann ist eine Einstallung in 2025 möglich, obwohl Sie den Tieren noch keine oder keine vollständige Buchtenstrukturierung anbieten können. Ist es hingegen offensichtlich, dass Tiere im ersten Quartal 2025 eingestallt wurden und Sie sich nicht rechtzeitig um die Umbaumaßnahmen gekümmert haben, führt dies zu einer KO-Bewertung im Audit.
Ab dem 01.04.2025 müssen die Kriterien dann im gesamten Betrieb vollständig umgesetzt sein.
Achtung bei Beendigung der ITW-Teilnahme im ersten Quartal 2025:
Diese Regelungen gelten auch im Falle eines abschließenden Programmaudits. Es ist nicht zulässig, während der aktiven ITW-Teilnahme einen Teil der Tiere bereits unter den niedrigeren QS-Bedingungen aufzustallen, auch wenn diese Partie erst nach Beendigung der ITW-Teilnahme geschlachtet wird. Die ITW-Kriterien müssen bis zum Vertragsende definitiv für alle Tiere am gesamten Betrieb eingehalten werden.
Der gemeinsame Einsatz der Organisationen der Tierhaltung in Bayern sowie der Ringgemeinschaft Bayern e.V. hat einen wichtigen Erfolg für die bayerischen Schweinehalter und für die Sicherung von Marktanteilen für bayerisches Schweinefleisch im Lebensmitteleinzelhandel erzielt!
Die praktische Umsetzung der geforderten neuen Kriterien der ITW zum 01. Januar 2025 gestaltet sich für bayerische Schweinemäster als äußerst herausfordernd bzw. durch die engen Zeitvorgaben kaum umsetzbar, da individuelle Umset-zungsmaßnahmen ausgewählt, Materialien bestellt und in die Ställe eingebaut werden müssen.
Durch eindringliche Forderungen und einen konstruktiven Austausch mit den Verantwortlichen der ITW konnten wichtige Kom-promisse und Lösungen erreicht werden. Lesen Sie hierzu mehr:
Ergebnisse der Branchenversammlung zur Initiative Tierwohl am 27. September 2024
Am 1. Januar 2025 treten neue Anforderungen für die Schweinemast in Kraft, die eine Anpassung an die staatliche Tierhaltungskennzeichnung Stall plus Platz
vorsehen.
Bei der Branchenversammlung in Vierkirchen war sich die organisierte bayerische Schweinebranche einig:
Eine Teilnahme an ITW sichert weiterhin attraktive Zuschläge und bietet in Kombination mit Geprüfte Qualität – Bayern
langfristige Vorteile für die regionale Vermarktung.
Das unten aufgeführte Schreiben informiert über die Wichtigkeit der Initiative Tierwohl (ITW) in Verbindung mit Geprüfte Qualität – Bayern
(GQ-Bayern) und die damit verbundenen Vorteile für Landwirte. Es betont, wie wichtig die Vermarktung in diesem Segment für die Branche und für jeden einzelnen Landwirt ist, um weiterhin von Zuschlägen und der regionalen Vermarktung zu profitieren.
Die QS-Akademie kündigt für den 11.Oktober 2024 einen kostenfreien Online-Vortrag zum Thema Initiative Tierwohl (Schwein) ab 2025
an. Hier können Sie sich anmelden: www.q-s-akademie.de/kursangebot/kurs/initiative-tierwohl-%28schwein%29-ab-2025-251.html
Weitere Informationen zu den Anforderungen finden Sie unter:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weiter aus und erreicht nun kritische Bereiche in Deutschland, insbesondere nahe der bayerischen Grenze. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus.
Jüngste Entwicklungen
Schweinehalter, Bauernverband, Schlachtbranche, Vermarkter – alles hält den Atem an, wenn es um Neuigkeiten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen geht. Dabei begleitet das Damoklesschwert der ASP die heimische Landwirtschaft seit Jahren: Immer und überall ist es denkbar, dass ein Bürger durch leichtsinniges Verhalten die ASP einträgt. Aktuell richtet sich der Fokus auf die grenznahen hessischen Wildschweine – ausgerechnet in einer Region, die auch in Bayern extrem dicht von Wildschweinen besiedelt ist. Daher betrifft ein Teil der Maßnahmen, die auch in Bayern vorsorglich angelaufen sind, die Wildschweinpopulation: Die Abschussprämie wurde erhöht, Zäune gebaut und Wildschweinkadaver werden gesucht und beprobt, aber auch alle geschossenen Wildschweine untersucht. Bei keinem konnte bisher die ASP nachgewiesen werden.
Tatsache ist: Bayern ist ASP-frei. Und es wurde nie genauer untersucht: Jedes tote und verendete Hausschwein in den Landkreisen Miltenberg und Aschaffenburg muss aktuell auf ASP untersucht werden. Die Landwirte sollen die Proben selbst nehmen. Das verlangt ihnen viel an Aufwand ab. Sie tun es, weil sie es müssen und weil es zum Sicherheitsgefühl aller Betriebe beiträgt.
Wir rufen alle Schweinehalter auf, ihren wichtigen Beitrag zu leisten, damit die ASP die bayerischen Hausschweine nicht erreicht: Gelebte Biosicherheit ist das Schlüsselwort. Zu diesem Thema fanden bereits mehrere Online-Vorträge statt. Die kommenden Termine finden Sie unter www.BayerischerBauernVerband.de/Biosicherheit-Schwein.
Ziel muss sein, alle Eintragsmöglichkeiten von Krankheitserregern auszuschließen, beispielsweise durch das eigene Schuhwerk, Gerätschaften, Futter, den Hund, Handwerker oder sich kreuzende Wege von Fahrzeugen. Die Medien betonen immer wieder, dass die ASP für Menschen völlig ungefährlich ist. Das ist gut, denn Panikmache braucht niemand. Sachliche, verlässliche Informationen, auch im Ernstfall, finden Sie auf der Webseite www.BayerischerBauernVerband.de/ASP-aktuell.
Das Tierseuchenreferat des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz hat über den aktuellen Stand des Tierseuchengeschehens rund um die ASP in den Nachbarbundesländern informiert. Dabei wurde deutlich, dass auch auf der bayerischen Seite in Unterfranken bereits zahlreiche Maßnahmen angelaufen sind, um einen Eintrag der Tierseuche nach Bayern zu verhindern, oder wenigstens extrem frühzeitig zu entdecken.
Bereits seit fast einem Monat wird in den Grenzlandkreisen jedes geschossene Wildschwein sowie jeder gefundene Wildschweinkadaver vorsorglich auf ASP untersucht. Das bisherige Ergebnis von 1600 geschossenen Wildschweinen und 50 untersuchten Kadavern belegt die Freiheit des bayerischen Wildschweinebestands von der ASP. Da mittlerweile vorsorglich auch auf bayerischer Seite die Fallwildsuche angelaufen ist, wird die Zahl der beprobten Kadaver (die auch unabhängig von der ASP immer gefunden werden) steigen. Die Aufwandsentschädigung für Jäger für die Wildschweinebeprobung wurde auch vor einigen Wochen bereits um 20 Euro pro Tier angehoben.
Mittlerweile ist zudem jedes tote Hausschwein in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg zu melden und wird ebenfalls vorsorglich auf ASP untersucht. Die über lange Strecken parallel zur Grenze zu Hessen verlaufende B469 ist in großen Teilen bereits gezäunt. Die nicht gezäunten Bereiche werden vorsorglich schon jetzt mit Elektrozaun versehen, um wandernde Wildschweine fern zu halten.
Einstweilen liegt in Baden-Württemberg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein vor.
Update 01. August 2024: Sperrzone erreicht Baden-Württemberg
Im Kreis Bergstraße wurde bei einem Wildschwein erstmals ASP festgestellt. Ein Landwirt entdeckte den Kadaver bei Einhausen, etwa 35 km südlich des bisherigen Ausbruchsgeschehens im Kreis Groß-Gerau, Hessen. Dadurch sind nun auch Gebiete in Baden-Württemberg von Restriktionsmaßnahmen betroffen, was die Zahl der betroffenen Betriebe auf 81 mit etwa 8.300 Schweinen erhöht. Teile des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Mannheim liegen ebenfalls in den Sperrzonen. Im Kreis Groß-Gerau wurden bislang mehr als 75 Wildschweine positiv auf ASP getestet. In Rheinland-Pfalz gibt es 14 bestätigte Fälle im Kreis Mainz-Bingen und 4 im Kreis Alzey-Worms.
Update 11. Juli 2024: Erster Fall im Hausschweinbestand, Ausweitung auf Rheinland-Pfalz
Das Virus wurde in einem Hausschweinebestand im Kreis Groß-Gerau nachgewiesen. In einer Kleinsthaltung bei Biebesheim am Rhein wurden 9 Schweine positiv getestet und gekeult. Um den Betrieb wurden eine 3 km große Schutzzone und eine 10 km große Überwachungszone eingerichtet, die auch nach Rheinland-Pfalz reichen. Im Wildschweinebestand wurden bisher 20 von 140 Kadavern positiv getestet.
Update 3. Juli 2024: Anstieg auf neun ASP-Fälle, Ausweitung der Restriktionszone
In Hessen ist die Zahl der ASP-infizierten Wildschweine auf neun gestiegen. Neue Funde bei Riedstadt-Leeheim und Kühkopf erweitern die Kernzone und die 15-Kilometer-Restriktionszone. Diese umfasst nun Teile der Stadt Darmstadt, des Kreises Bergstraße und den südlichen Teil des Kreises Groß-Gerau.
Ausgangslage 27. Juni 2024: Regeln innerhalb der Restriktionszone nach ersten Infektionen bei Wildschweinen in Hessen
Am 15. Juni 2024 wurde im Landkreis Groß-Gerau ein Wildschwein positiv auf ASP getestet. Weitere sechs Tiere wurden in der Kernzone südlich von Rüsselsheim gefunden. Es wurde eine Sperrzone II mit einem Radius von 15 km eingerichtet, die 60 Schweinehalter mit etwa 5.000 Schweinen betrifft. Der Transport von Tieren oder Erzeugnissen ist untersagt, und es gilt eine absolute Jagdruhe. Gras, Heu und Stroh aus der infizierten Zone dürfen nicht zur Verfütterung oder als Einstreu verwendet werden. Die Kernzone wird zusätzlich durch einen Zaun gesichert.
Biosicherheit und Verbringung von Schweinen
Höchste Priorität für Biosicherheit
In Zeiten eines ASP-Ausbruchs ist die Einhaltung strikter Biosicherheitsmaßnahmen von größter Bedeutung. Dazu gehören Hygienevorschriften, Regelung des Personen- und Fahrzeugverkehrs, Desinfektion und Sicherung der Betriebsgrenzen gegen Wildtiere.
Verbringen von Schweinen im Seuchenfall
Das Verbringen von Schweinen aus Sperrzonen ist streng reguliert. Voraussetzungen sind amtliche Betriebsinspektionen, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen und ständige Überwachung. Verendete Schweine müssen virologisch untersucht werden, um den Gesundheitsstatus des Bestandes sicherzustellen.
Freiwilliges Status-Verfahren ASP
Betriebe können am Freiwilligen Status-Verfahren ASP
teilnehmen, um Schweine ohne zeitliche Verzögerung aus der Sperrzone zu verbringen, sofern regelmäßige Untersuchungen und Inspektionen durchgeführt werden.
Fazit
Die Situation ist ernst, und die Behörden arbeiten intensiv daran, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Landwirte und die Öffentlichkeit werden dringend gebeten, alle Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.
Für weitere detaillierte Informationen und laufende Updates zur Afrikanischen Schweinepest, besuchen Sie regelmäßig folgende Informationsseiten:
Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, kurz EUDR
) ist Bestandteil des Green Deals
und damit ein Beitrag gegen die Klima- und Biodiversitätskrise. Die Verordnung trat bereits am 29. Juni 2023 in Kraft und soll sicherstellen, dass nur Produkte auf dem EU-Markt gehandelt werden, die legal, sowie entwaldungs- und waldschädungsfrei sind. Anwendungsbeginn ist bereits zum 30.12.2024 (für kleine Unternehmen gilt der 01.07.2025). Entlang der gesamten Wertschöpfungskette muss dann ein Nachweis zur Sorgfaltspflicht erbracht werden. In Deutschland sind die Produkte Soja, Holz und Rindfleisch betroffen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der DBV-Politinfo Brüssel zu entwaldungsfreien Lieferkette, die sie auf der BBV-Homepage unter Jetzt EU-Entwaldungsverordnung stoppen | Bayerischer Bauernverband finden.
Das BTV-3 Geschehen breitet sich in Deutschland weiterhin aus. Bislang sind insge-samt rund 100 Fälle in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aufgetreten. Aufgrund des am 13.06.2024 gemeldeten Ausbruchs im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen ist das Geschehen bis auf ca. 160 km an Bayern herangerückt.
Weichering, 11. Juni 2024 – In einer feierlichen Mitgliederversammlung im Landgasthof Vogelsang zelebrierte die Ringgemeinschaft Bayern e.V. ihr 60-jähriges Bestehen. Die Veranstaltung, die zahlreiche Mitglieder und prominente Vertreter aus Politik und Wirtschaft anzog, stand ganz im Zeichen der Würdigung der langjährigen Arbeit und des Einflusses der Ringgemeinschaft auf die bayerische Landwirtschaft.
Für die kommende Förderperiode (1.7.24 - 30.6.25) erfährt das bayerische Tierwohlprogramm BayProTier keine inhaltlichen Veränderungen. Allerdings wurde die Beantragung unkomplizierter und die Aufzeichnungspflichten vereinfacht. Ein wichtiger Schritt Richtung Bürokratieabbau ist geglückt!
Das aktuelle Merblatt finden Sie hier:
Wir, die Ringgemeinschaft Bayern e.V., standen und stehen in diesen äußerst schwierigen Zeiten weiter für die gesamte Branche ein und wollen für unsere Zukunft kämpfen.
Die politische Lobbyarbeit spielt für uns als Dachverband in der bayerischen Fleischwirtschaft eine bedeutende Rolle für die Interessenvertretung und den Einfluss der Branche auf politische Entscheidungsprozesse. Wir fungieren als Sprachrohr und gemeinsame Stimme für unsere Mitglieder und alle Akteure in der Fleischwirtschaft in Bayern.
Stellungnahmen an Bundes- und Landespolitik:
Im Projekt Süddeutsche Schweinefleischerzeugung – zukunftsorientiert, klimafreundlich, wirtschaftlich (SüdSchwein4Klima)
fand am 12. Januar 2024 in Seligweiler auf der bayerisch-baden-württembergischen Grenze das Auftakttreffen mit allen Partnern der Wertschöpfungskette statt.
Freitag 8.3.24 findet hierzu eine Online-Vorstellung des Projekts statt.