Maul-und Klauenseuche- Ausbruch in Brandenburg
Am 10.01.2025 wurde ein Ausbruch in Brandenburg festgestellt. Am Abend wurde kurzfristig im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche
veröffentlicht.
Aufgrund des publik gewordenen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche tritt ab 11.01.2025 ein Verbringungsverbot von Klauentieren, deren Körper(teile) sowie Gülle von und zu in Brandenburg gelegenen Betriebe in Kraft, welches bis zum Ablauf des 13. Januar andauert.
Von dem Verbringungsverbot nicht betroffen sind Körper(teile) von Klauentieren, deren Tötung und Beseitigung behördlich angeordnet wurde sowie bereits begonnene Beförderungen und der Durchgangsverkehr.
Die Verordnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/disl/dokumente/10831/dokument/16501
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