24.06.2024rss_feed

Das BTV-3 Geschehen breitet sich in Deutschland weiterhin aus. Bislang sind insge-samt rund 100 Fälle in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aufgetreten. Aufgrund des am 13.06.2024 gemeldeten Ausbruchs im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen ist das Geschehen bis auf ca. 160 km an Bayern herangerückt.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Ausbreitungstendenz und der ausgeprägten klinischen Symptomatik bei infizierten Tieren, mit massivem Milchleistungsrückgang und einer Todesrate von bis zu 30 % bei Schafen, waren sich Bund und Länder dar-über einig, die Anwendung von BTV-3 Impfstoffen schnellstmöglich durch eine Eil-verordnung zu gestatten, was mit der Veröffentlichung der BTV-3 Impfgestattungs-verordnung erreicht wurde. Das StMUV hat seinerseits bereits die Kreisverwaltungs-behörden angewiesen, die für die Impfung erforderlichen rechtlichen Voraussetzun-gen zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, bei Ihren Mitgliedern für den Einsatz der nunmehr ver-fügbaren BTV-3 Impfstoffe zu werben, da die Erfahrungen aus den bisherigen Blauzungen-geschehen in Deutschland eindrucksvoll gezeigt haben, dass die Impfung ein nachhaltig wirksames Instrument für die erfolgreiche Bekämpfung der Blauzungenkrankheit ist. An die-ser Stelle können wir Ihnen mitteilen, dass die BTSK für genehmigte Impfungen gegen BTV-3 eine Beihilfe in Höhe von 1,00 € pro Impfung gewährt.
Bayern gilt weiterhin als seuchenfrei in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Im Falle einer weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens, kann allerdings die Einrichtung weiträumiger BT-Restriktionszonen in Bayern erforderlich werden, die mit Verbringungsbeschränkungen für empfängliche Tiere einhergehen. Das EU-Recht sieht vor, dass gegen BTV geimpfte Tiere grundsätzlich aus BT-Restriktionszonen in freie Gebiete verbracht werden können.
Derzeit klärt das BMEL mit der EU-Kommission, ob diese Regelung auch im vorliegenden Fall gelten.