08.07.2024rss_feed

EU- Entwaldungsverordnung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, kurz EUDR) ist Bestandteil des Green Deals und damit ein Beitrag gegen die Klima- und Biodiversitätskrise. Die Verordnung trat bereits am 29. Juni 2023 in Kraft und soll sicherstellen, dass nur Produkte auf dem EU-Markt gehandelt werden, die legal, sowie entwaldungs- und waldschädungsfrei sind. Anwendungsbeginn ist bereits zum 30.12.2024 (für kleine Unternehmen gilt der 01.07.2025). Entlang der gesamten Wertschöpfungskette muss dann ein Nachweis zur Sorgfaltspflicht erbracht werden. In Deutschland sind die Produkte Soja, Holz und Rindfleisch betroffen.

Weitere Informationen erhalten Sie in der DBV-Politinfo Brüssel zu entwaldungsfreien Lieferkette, die sie auf der BBV-Homepage unter Jetzt EU-Entwaldungsverordnung stoppen | Bayerischer Bauernverband finden.