20.06.2024rss_feed

ASP in Hessen: Sperrzone I reicht an bayerische Grenze

Im Landkreis Groß-Gerau, Hessen, wurde ein erlegtes Wild-schwein positiv auf ASP getestet. Damit ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) bis auf 40 km an die bayerische Grenze herangerückt.

Rund um den Fundort wurde eine Sperrzone II (strenger als I) mit einem Radius von 15 km eingerichtet. In dieser Zone befinden sich 60 Schweinehalter mit insgesamt etwa 5.000 Schweinen. Dabei handelt es sich größtenteils um kleinstrukturierte Betriebe, bis auf einen größeren, im geschlossenen System wirtschaftenden Betrieb mit rund 2.000 Plätzen. Eine Besamungsstation liegt genau an der Grenze der Restriktionszone. Der Transport von Tieren innerhalb der Sperrzone II ist bis auf Weiteres untersagt.

Damit sich die Verkettung von Infektionen und Sperrzonen im Bereich der Wildschweine nicht weiter fortsetzt, ist mehr denn je vorbeugend ein effektives Ausdünnen der Wildschweinbestände besonders wichtig. Hier hat das bayerische Umweltministerium bereits eine Reihe von Anreizen für die Jagdausübungsberechtigten geschaffen.

Darüber hinaus gilt es, insbesondere Reisende, Fernfahrer und auch Saison-Arbeitskräfte erneut und immer wieder zu sensibilisieren, Speisereste sachgerecht zu entsorgen bzw. keine Fleischprodukte einzuführen. Denn durch die sorglos weggeworfene Wurstsemmel können sich Schweine infizieren.

Gleichzeitig können alle Verbraucher aber weiterhin bedenkenlos Schweinefleisch genießen – ASP ist für den Menschen ungefährlich!

Alle schweinehaltenden Betriebe sind weiterhin gefordert, alle nötigen Biosicherheitsmaßnahmen auf ihren Betrieben zu ergreifen. Gelebte Biosicherheit sorgt zumindest dafür, dass der eigene Schweinebestand frei von ASP bleibt.