Hausfriedensbruch: Änderung § 123
Vor dem Hintergrund zunehmender politisch motivierter Sachbeschädigungen in deutschen Kultureinrichtungen, Besetzungen von Schlachtbetrieben und Stalleinbrüchen erinnern wir an die unten stehende Initiative des Verbands unabhängiger Sachverständiger im Agrarumweltbereich (VUSA) e.V. zur Änderung des Paragrafen 123 StGB. Hierzu fand am 20. Januar beim DBV ein Treffen von DRV, VdF und anderen Verbänden statt.
Petition des Verbands unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich e.V. (VUSA) zur Ge-setzesänderung des Straftatbestandes des Hausfriedensbruch nach § 123 StGB durch Strafschärfung bei Gefährdung erheblicher Sachwerte, Stand: 08.08.2017: