Status-Untersuchungen Afrikanische Schweinepest (ASP): ASP-Früherkennungsprogramm
Verbringen von Schweinen im Seuchenfall
Die Status-Untersuchung ASP
ist ein freiwilliges Verfahren zur ASP-Früherkennung in Hausschweinebeständen und zur Erfüllung der Voraussetzungen für das Verbringen von Schweinen aus ASP-Restriktionszonen.
Im Falle des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Wildschwein ist das Verbringen von Schweinen aus den Restriktionszonen streng reglementiert. Schweine aus dem gefährdeten Gebiet dürfen grundsätzlich nicht verbracht werden, Schweine aus der Pufferzone dürfen nicht in andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer verbracht werden. Allerdings kann die zuständige Behörde in beiden Fällen (gefährdetes Gebiet und Pufferzone) Ausnahmen genehmigen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung müssen klinische und labordiagnostische Untersuchungen von Schweinen zum Ausschluss der ASP durchgeführt werden. Es gelten unterschiedliche Bedingungen für die Verbringung von Schweinen aus dem gefährdeten Gebiet oder der Pufferzone und abhängig vom Verbringungsziel. Die Entscheidung, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, trifft die für den Betrieb zuständige Behörde auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben und der aktuellen Seuchenlage.
Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung zur Verbringung lebender Hausschweine
Für eine Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Hausschweinen aus dem gefährdeten Gebiet muss die klinische Untersuchung der Schweine auf ASP durch die zuständige Behörde (Veterinäramt) oder einen von ihr beauftragten (amtlichen) Tierarzt als auch labordiagnostische Untersuchungen von Blutproben von Schweinen (Entnahme der Proben durch den Tierarzt des Bestandes) auf das ASP-Virus zum Ausschluss der ASP in einem Bestand durchgeführt werden.
Es gibt hierfür grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- 1. Anlassuntersuchung auf ASP (gemäß <. § 14f Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a bzw. Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a bzw. Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a SchwPestV):
- Blutproben von allen Schweinen oder (bei Schlachtschweinen) einer repräsentativen Stichprobe von Schweinen werden innerhalb von sieben Tagen vor jeder Verbringung auf das ASP-Virus untersucht (
ASP-Handelsuntersuchung
) und - eine klinische Untersuchung aller zu verbringenden Schweine und bei Schlachtschweinen zusätzlich der über vier Monate alten Schweine des Bestandes erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor jeder Verbringung
- Blutproben von allen Schweinen oder (bei Schlachtschweinen) einer repräsentativen Stichprobe von Schweinen werden innerhalb von sieben Tagen vor jeder Verbringung auf das ASP-Virus untersucht (
- 2. Status-Untersuchung auf ASP (gemäß § 14f Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b bzw. Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b bzw. Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b SchwPestV):
- Blutproben der ersten beiden pro Kalenderwoche je Betriebsabteilung verendeten, über 60 Tage alten Schweine werden durchgehend wöchentlich auf das ASP-Virus untersucht (
ASP-Früherkennungsprogramm
) (Notgetötete Tiere gelten gemäß § 2 Satz 1 Nr. 12 SchHaltHygV als verendet und müssen ggf. auch beprobt werden.) und - klinische Untersuchungen aller Schweine des Bestandes erfolgen mind. zweimal pro Jahr im Abstand von mindestens 4 Monaten.
- Bei Schlachtschweinen erfolgt zusätzlich eine klinische Untersuchung der über vier Monate alten Schweine des Bestandes innerhalb von 24 Stunden vor jeder Verbringung; dann dürfen auch innerhalb von 30 Tagen vor dem Verbringen Schweine in den Bestand zugekauft werden (die zugekauften Schweine wiederum dürfen allerdings erst nach frühestens 30 Tagen verbracht werden).
- Blutproben der ersten beiden pro Kalenderwoche je Betriebsabteilung verendeten, über 60 Tage alten Schweine werden durchgehend wöchentlich auf das ASP-Virus untersucht (
Was ist der Nutzen?
Mit ASP-Status kann die Vermarktung von Ferkeln oder Mastschweinen grundsätzlich nahezu ohne zeitliche Verzögerung und ohne Kosten und Aufwand durch die sonst anfallenden Laboruntersuchungen im Rahmen der Anlassuntersuchung fortgesetzt werden für den Fall, dass der Betrieb im gefährdeten Gebiet liegen sollte.
Jede/r Betriebsleiter/in sollte die Szenarien mit und ohne ASP-Statusuntersuchung einmal durchrechnen und dann entscheiden!
Anerkennung des ASP-Betriebsstatus für die Ausnahmegenehmigung zur Verbringung
Der ASP-Betriebsstatus wird anerkannt, sobald
- die klinische Untersuchung des Bestandes im Rahmen der Betriebsinspektion bereits mindestens zweimal mit negativem Ergebnis auf ASP stattgefunden hat
- im Rahmen der Betriebsinspektion keine relevanten Biosicherheitsmängel im Betrieb festgestellt wurden (Einhaltung der Vorgaben der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung)
- wöchentlich verendete Schweine (mindestens die ersten beiden über 60 Tage alten) virologisch auf ASP untersucht wurden
- verendete Schweine wöchentlich in der HI-Tier gemeldet wurden (Todmeldungen bzw. Nullmeldungen)
Die Erlangung des Status ist somit frühestens vier Monate nach der ersten Betriebsinspektion möglich.
Für eine Verbringung aus dem gefährdeten Gebiet müssen die zu verbringenden Schweine (Schlacht- und Nutzschweine) des Status-Betriebes in jedem Fall mindestens seit 30 Tagen oder seit ihrer Geburt im Betrieb gehalten worden sein!
Für die entsprechende Ausnahmegenehmigung müssen alle erforderlichen Untersuchungen mit negativem Ergebnis auf ASP abgeschlossen sein!
Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm (Status-Untersuchung ASP)
In Vorbereitung auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Deutschland können Betriebe ab jetzt die für den Status erforderlichen Untersuchungen beginnen. Es ist zunächst ein Antrag beim zuständigen Veterinäramt zu stellen. Hierzu kann folgendes Formblatt verwendet werden:
Sobald der Antrag genehmigt ist, führt das Veterinäramt oder ein durch die Veterinärbehörde ermächtigter Tierarzt (z. B. Hoftierarzt) eine Bestandsinspektion mit klinischer Untersuchung des Schweinebestandes zum Ausschluss der ASP durch und überprüft die Biosicherheit im Betrieb (Checkliste zur Überprüfung der Biosicherheit in Schweinehaltungsbetrieben gemäß dem Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP (PDF, 185 KB)). Ab dem Zeitpunkt dieser ersten Bestandsinspektion müssen im Betrieb wöchentlich Blutproben von verendeten Schweinen auf ASPV untersucht werden (Probenahme durch Tierarzt) und alle verendeten Schweinen (über 60 Tage alt) kalenderwöchentlich in der HI-Tier gemeldet werden (Todmeldungen bzw. Nullmeldungen). Die zweite Bestandsinspektion durch das Veterinäramt oder den ermächtigten Tierarzt erfolgt frühestens vier Monate nach dem ersten Besuch. Der ASP-Betriebsstatus
wird anerkannt, wenn zwei klinische Bestandsuntersuchungen sowie alle zwischenzeitlich wöchentlich durchgeführten Blutuntersuchungen (der verendeten Schweine) auf ASPV mit negativem Ergebnis durchgeführt wurden und in dem Betrieb keine relevanten Biosicherheitsmängel vorliegen. Um den ASP-Betriebsstatus aufrecht zu erhalten, müssen sowohl die Blutuntersuchungen als auch die Bestandsinspektionen weiterhin regelmäßig durchgeführt werden (Blut: wöchentlich, Bestandsinspektion: zweimal jährlich).
Eine Übersicht der einzelnen Schritte zur Teilnahme am Status-Untersuchung finden Sie hier:
- Merkblatt für Schweinehalter: Status-Untersuchung ASP (PDF, 151 KB)
Welche Kosten entstehen?
Die Teilnahme am Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP
ist nicht verpflichtend für den Tierhalter. Die Bayerische Tierseuchenkasse (BTSK) übernimmt ab dem 01.07.2020 die Kosten für die Untersuchung von Blut- und Tupferproben durch ein Untersuchungsinstitut, welche im Rahmen des Verfahrens Status-Untersuchung
ASP durchzuführen sind. Die Kostenübernahme erfolgt ausschließlich direkt gegenüber dem Untersuchungsinstitut. Weitere Informationen hierzu auf: www.btsk.deund im Newsletter der BTSK (PDF, 1.5 MB) zur Kostenübernahme.
Die übrigen Kosten für die Status-Untersuchung ASP (Kosten für die Betriebsinspektion und klinische Untersuchung der Schweine) sind vom Tierhalter zu tragen.
Wo sind weitere Informationen zu finden?
Das LGL stellt zentral alle Informationen bereit unter www.lgl.bayern.de
www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/asp/asp_statusuntersuchung.htm
Hier finden Sie in der rechten Spalte unter Downloads
die Informationen des Bay. Umweltministeriums und der BTSK. Weiter unten finden Sie Anleitungen zur Nutzung der HI-Tier, eine umfangreiche Zusammenstellung an FAQ sowie die Checklisten zur Klinischen Untersuchung und zur Überprüfung der Biosicherheit.
Der ASP-Status-Bereich ist in der HI-Tier-Datenbank bei Schweinehaltern freigeschaltet, so dass Sie sich auch hier einen Eindruck verschaffen können.