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Der Bayerische Bauernverband hat sich gemeinsam mit zahlreichen Organisationen rund um Tierhaltung und Fleischerzeugung an Bundesminister Rainer gewendet mit aktuellen Anliegen zur geplanten Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.
Gemeinsam fordern BBV, die Ringgemeinschaft, die EG Südbayern, die EG Franken-Schwaben, die VVG Bayern sowie das Bayerische Fleischerhandwerk, der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband, LKV und Fleischprüfring, dass aus-ländische Ware unbedingt in die Kennzeichnungspflicht mit einbezogen werden muss. Außerdem muss unnötige Bürokratie vermieden und bewährte Systeme der Wirtschaft miteinbezogen werden. Zur Praktikabilität am Markt ist es zudem erforderlich, das so genannte Downgrading
von Produkten zu ermöglichen.
Um eine glaubwürdiges Gesamtkonzept für Tierhalter und Verbraucher aufzustellen, reicht es aber nicht, nur das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu reformieren. Bei einem Ausbau der verpflichtenden Kennzeichnung muss die Herkunft an erster Stelle stehen. Die Unterzeichner betonen: Eine verpflichtende Tierwohlkennzeichnung ohne Herkunftsangabe brauchen wir nicht
.
Gleichzeitig bedarf es auch eines Förderansatzes für Betriebe, die in höhere Tierwohlstufen investieren. Nach der Entscheidung zum Ende des Bundesumbauprogramms für die Tierhaltung (BUT) ist nun schnell ein neuer, verlässlicher und lückenlos anschließender Ansatz über den Rahmen der Gemeinschaftsstruktur Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) kombiniert mit praxistauglichen und mehrjährig finanzierten Länderprogrammen nötig.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz stellt auch im Jahr 2026 weiterhin Mittel zur Bezuschussung der Blauzungen-Impfung (BTV-3) bereit. Die Organisation der Zuschüsse erfolgt wie bisher über die Bayerische Tierseuchenkasse.
Für jede durchgeführte Impfung empfänglicher Tiere wird das Ministerium die Kosten mit 1,00 Euro pro Impfung unterstützen. Damit bleibt ein wichtiger Anreiz für Tierhalter bestehen, ihre Bestände durch eine vorbeugende Immunisierung zu schützen.
Hintergrund ist das nach wie vor dynamische Ausbreitungsgeschehen. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKO Vet) spricht weiterhin eine dringende Empfehlung für die Impfung empfänglicher Arten aus. Ziel ist es, die Impfquote deutlich zu erhöhen und damit die bayerischen Bestände wirkungsvoll zu schützen.
Tierhalterinnen und Tierhalter werden daher ausdrücklich aufgerufen, von den vorhandenen Impfstoffen Gebrauch zu machen. Anträge zur Gewährung des Zuschusses können direkt bei der Bayerischen Tierseuchenkasse gestellt werden.
Das Staatsministerium bedankt sich in seinem Schreiben an den Verband für die Mithilfe bei der Prävention einer weiteren Ausbreitung der Blauzungenkrankheit und betont die Bedeutung der gemeinsamen Zusammenarbeit von Tierhaltern, Verbänden und Behörden.
Fortsetzung des Förderprogramms BayProTier
Die Antragstellung des Bayerischen Förderprogramms Tierwohl (BayProTier) läuft seit 01.06.2025. Die Landwirte können wie gewohnt über iBALIS bis zum 30.06.2025 ihren Förderantrag stellen. Alle Informationen rund um dieses Programm finden Sie im Förderwegweiser, der unter folgendem Link hinterlegt ist:
www.stmelf.bayern.de/foerderung/bayerisches-programm-tierwohl-bayprotier/index.html
Information zur Maul- und Klauenseuche
Aktuelle Informationen zum MKS-Ausbruchsgeschehen finden Sie hier:
Sonderinfo BTV-3 Impfstoffzulassung
Wie Sie sicher bereits mitbekommen haben, haben die beiden spanischen Impfstoffe gegen BTV-3 Syvazul BTV 3 und Bluevac-3 in dieser Woche eine Zulassung erhalten. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der Sonderinfo:
BTV-3 Impfung – die Zeit ist JETZT!
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir ermutigt Rinder-, Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter dazu, ihre Tiere gegen das Blauzungen-Virus (BTV 3) zu impfen. Zur besseren Information der tierhaltenden Betriebe hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den betroffenen Verbänden jetzt eine Hilfestellung an die Hand gegeben: In einem neuen Merkblatt zur Blauzungenkrankheit wird über alle Aspekte rund um die Infektion und die Impfung aufgeklärt.
Auch die Ringgemeinschaft beteiligt sich mit weiteren Verbänden an einem Impfaufruf. Lesen Sie mehr unter:
Gemeinsam für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Die süddeutsche Wertschöpfungskette Schwein hat mit dem Projekt SüdSchwein4Klima einen wichtigen Meilenstein für eine klimafreundlichere Landwirtschaft erreicht. Ein zentrales Ergebnis: Das neue Nachhaltigkeitsmodul für die Plattform Qualifood® ermöglicht Landwirten mit einem Klima-Schnellcheck eine einfache und schnelle Einschätzung ihrer Klimabilanz. Eine umfassende Nachhaltigkeitsbibliothek liefert zudem wertvolle Handlungsempfehlungen.
Durch innovative Ansätze, wie eine optimierte Gülle- und Festmistnutzung sowie nachhaltige Zuchtstrategien, wurden praxisnahe Lösungen erarbeitet, um Emissionen zu reduzieren und Ressourcen effizienter einzusetzen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Projekts zum Jahresende 2024 ist ein starker Grundstein gelegt – für eine zukunftsfähige Schweinehaltung, die Ökologie und Wirtschaftlichkeit vereint.
Am 10.01.2025 wurde ein Ausbruch in Brandenburg festgestellt. Am Abend wurde kurzfristig im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche
veröffentlicht.
Aufgrund des publik gewordenen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche tritt ab 11.01.2025 ein Verbringungsverbot von Klauentieren, deren Körper(teile) sowie Gülle von und zu in Brandenburg gelegenen Betriebe in Kraft, welches bis zum Ablauf des 13. Januar andauert.
Von dem Verbringungsverbot nicht betroffen sind Körper(teile) von Klauentieren, deren Tötung und Beseitigung behördlich angeordnet wurde sowie bereits begonnene Beförderungen und der Durchgangsverkehr.
Die Verordnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/disl/dokumente/10831/dokument/16501
Weitere Informationen fiden Sie hier:
Wichtige Fristen bzgl. der Umsetzung der neuen ITW-Kriterien in der Schweinemast.
Für die Umsetzung der neuen Kriterien gilt es einige Übergangsregelungen im ersten Quartal 2025 zu beachten.
Maßgeblich entscheidend ist der Termin der Einstallung:
- Platzangebot:
- Tiere, die in 2024 eingestallt werden, können bis längstens 31.03.2025 mit 10% mehr Platz gehalten werden.
- Tiere, die in 2025 eingestallt werden, müssen von Beginn an mit 12,5% mehr Platz gehalten werden.
- Buchtenstrukturierung:
- Einstallung in 2024: Diesen Tieren muss im ersten Quartal 2025 noch keine Buchtenstrukturierung angeboten werden.
- Einstallung in 2025: Diesen Tieren muss von Beginn an die Buchtenstrukturierung angeboten werden.
Ausnahme: Es ist plausibel begründbar, dass Sie sich rechtzeitig um die Umsetzung der Buchtenstrukturierung bemüht haben, der Umbau aber z.B. aufgrund von Lieferschwierigkeiten noch nicht oder nicht vollständig erfolgen konnte. Dann ist eine Einstallung in 2025 möglich, obwohl Sie den Tieren noch keine oder keine vollständige Buchtenstrukturierung anbieten können. Ist es hingegen offensichtlich, dass Tiere im ersten Quartal 2025 eingestallt wurden und Sie sich nicht rechtzeitig um die Umbaumaßnahmen gekümmert haben, führt dies zu einer KO-Bewertung im Audit.
Ab dem 01.04.2025 müssen die Kriterien dann im gesamten Betrieb vollständig umgesetzt sein.
Achtung bei Beendigung der ITW-Teilnahme im ersten Quartal 2025:
Diese Regelungen gelten auch im Falle eines abschließenden Programmaudits. Es ist nicht zulässig, während der aktiven ITW-Teilnahme einen Teil der Tiere bereits unter den niedrigeren QS-Bedingungen aufzustallen, auch wenn diese Partie erst nach Beendigung der ITW-Teilnahme geschlachtet wird. Die ITW-Kriterien müssen bis zum Vertragsende definitiv für alle Tiere am gesamten Betrieb eingehalten werden.
Der gemeinsame Einsatz der Organisationen der Tierhaltung in Bayern sowie der Ringgemeinschaft Bayern e.V. hat einen wichtigen Erfolg für die bayerischen Schweinehalter und für die Sicherung von Marktanteilen für bayerisches Schweinefleisch im Lebensmitteleinzelhandel erzielt!
Die praktische Umsetzung der geforderten neuen Kriterien der ITW zum 01. Januar 2025 gestaltet sich für bayerische Schweinemäster als äußerst herausfordernd bzw. durch die engen Zeitvorgaben kaum umsetzbar, da individuelle Umset-zungsmaßnahmen ausgewählt, Materialien bestellt und in die Ställe eingebaut werden müssen.
Durch eindringliche Forderungen und einen konstruktiven Austausch mit den Verantwortlichen der ITW konnten wichtige Kom-promisse und Lösungen erreicht werden. Lesen Sie hierzu mehr:
