Die Ringgemeinschaft Bayern e.V. fordert einen Strategiewechsel im ASP‑Management. Die aktuelle Einstufung als Seuche der Kategorie A verursacht durch Sperrzonen und Handelsverbote massive wirtschaftliche Schäden, obwohl moderne Biosicherheitsstandards und digitale Rückverfolgbarkeit heute ein kontrolliertes Risiko­management ermöglichen.

Gefordert wird eine Einstufung in Kategorie C oder D, um Betrieben unter geprüften Bedingungen die Weiterproduktion zu erlauben. Wichtig ist die klare Trennung von Wild- und Hausschwein‑Ausbrüchen, die konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen sowie die Nutzung der vorhandenen Überwachungssysteme wie HIT‑Datenbank und bayerischem ASP‑Früherkennungsprogramm.

Parallel soll die Impfstoffentwicklung weiter vorangetrieben werden.

Ziel: Wirtschaft schützen, Handel sichern, Tierhaltung zukunftsfähig gestalten.

 

Ein Appell an die Gemeinschaft der deutschen Schweinehalter

Aus Erfahrung lernen

Wir Schweinehalter sind aktuell noch betroffen vom letzten Schweinestau, der gerade noch auf der Preisebene sehr schmerzhaft ist. Für 2026/2027 zeichnet sich aufgrund der Feiertagskonstellation die gleiche Situation an den Schlachthöfen ab. Doch wir sind nicht machtlos. Als Gemeinschaft der Ferkelerzeuger und Mäster können wir gegensteuern – wenn wir jetzt den richtigen Hebel ansetzen.

Der Lösungsansatz: Der genetische Fahrplan

Wir können die Schlachtkapazitäten nicht ändern, aber wir können gemeinsam steuern, wann und in welcher Qualität unsere Tiere schlachtreif sind.

Der allgemeine Stichtag für die Besamung ist der 19. Februar 2026. Jeder Betrieb muss für sich selbst kalkulieren.

 

Bis zum 19. Februar (ab sofort) schnellwüchsige Eber.

Diese Tiere erreichen ihr Schlachtgewicht sicher vor Weihnachten und entlasten den Markt.

 

Nach dem 19. Februar (bis Ende März) langsamer wüchsige Eber.

Wir nehmen Gas raus. Diese Tiere werden erst nach Heilige Drei Könige fertig.

 

Ein starkes Signal des Vertrauens Ferkelerzeuger und Mäster sitzen in einem Boot.

Eine vorausschauende Planung heute sichert uns stabile Preise und volle Ställe im Herbst.

Handeln wir jetzt. Nutzen wir den Kipppunkt 19. Februar.

Ringgemeinschaft Bayern e.V.

Der Start des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) soll erneut verschoben werden. Als neuer Termin für die verpflichtende Kennzeichnung ist nun der 1. Januar 2027 vorgesehen. Eine entsprechende Verschiebung hatte sich bereits seit Monaten abgezeichnet.

Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) war zuletzt mehrfach zu hören, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Fassung nicht umsetzbar sei. Ende November erklärte die parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher auf dem Fachforum tierische Veredelung des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), dass ein Inkrafttreten des THKG nicht möglich sei und gleichzeitig die notwendigen inhaltlichen Änderungen bis zum ursprünglich geplanten Termin nicht rechtzeitig umgesetzt werden könnten.

Kennzeichnung für Außer-Haus-Verpflegung geplant

Wie die Lebensmittelzeitung berichtet, haben sich Union und SPD inzwischen auf das weitere Vorgehen verständigt. Demnach soll ein Verschiebungsgesetz in der kommenden Woche, am Donnerstagabend (18.12.2025), in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Mit diesem Gesetz soll der 1. Januar 2027 offiziell als neuer Starttermin für die Tierhaltungskennzeichnung festgelegt werden. Die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung ist demnach ab dem 1. Juli 2027 vorgesehen. Erst nach dem Beschluss des Verschiebungsgesetzes soll die inhaltliche Überarbeitung des THKG beginnen.

Grundlegende Überarbeitung angekündigt

Jens Behrens, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion und Tierschutzbeauftragter seiner Fraktion, erklärte gegenüber Medien, dass die erneute Verschiebung mit der klaren Zusage verbunden sei, das Gesetz grundlegend weiterzuentwickeln. Ziel sei es, das System einfacher, fairer und wirksamer zu gestalten. Die Verschiebung solle daher nicht als bloßer Aufschub verstanden werden, sondern als Auftrag zur inhaltlichen Neuausrichtung.

Mit Blick auf den neuen Zeitplan bleibt abzuwarten, wie schnell und in welcher Form die angekündigten Anpassungen umgesetzt werden und wie die betroffenen Akteure in den weiteren Prozess eingebunden werden.

Rinderfachtagung

Hybridveranstaltung mit über 160 Teilnehmenden in Schwarzenau

Die diesjährige Rinderfachtagung für Fressererzeuger und Bullenmäster fand am 28. November 2025 als Hybridveranstaltung im Haus der Gemeinschaft in Schwarzenau statt. Über 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer – sowohl vor Ort als auch online zugeschaltet – verfolgten ein vielseitiges Programm, das wirtschaftliche Entwicklungen, Fütterungsstrategien, Wasserhygiene, Tiergesundheit und Klimafragen gleichermaßen behandelte. Die Veranstalter, die Ringgemeinschaft Bayern e. V., das AELF Kitzingen-Würzburg und die Fleischerzeugerringe Ober-, Mittel- und Unterfranken, machten in ihrer Eröffnung deutlich, wie komplex die Herausforderungen der modernen Rinderhaltung geworden sind.

Die Rahmenbedingungen für die Schweinehaltung in Bayern sind seit Jahren von großen Herausforderungen geprägt. Marktverwerfungen, steigende Anforderungen an Tierwohl und Nachhaltigkeit sowie die latente Bedrohung durch Tierseuchen erfordern neue, gemeinschaftlich getragene Antworten.

Die aktuellen Entwicklungen rund um den Schlachthof Landshut haben diese Situation noch einmal deutlich gemacht. Sie zeigen exemplarisch, wie wichtig stabile regionale Strukturen und verlässliche Instrumente zur Krisenbewältigung für die gesamte Wertschöpfungskette Schweinefleisch sind.

Vor diesem Hintergrund engagiert sich die Ringgemeinschaft Bayern mit hoher Intensität für die Entwicklung eines Bayerischen Schweinehaltungsförderungsfonds. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Wertschöpfungskette Schweinefleisch langfristig zu sichern, regionale Strukturen – wie den Standort Landshut – zu stabilisieren und die Branche insgesamt widerstandsfähiger gegenüber Krisen zu machen.

Die Ringgemeinschaft versteht sich dabei als Impulsgeber und Moderator dieses Prozesses. Die erarbeiteten Vorschläge werden transparent kommuniziert und eng mit unseren Mitgliedern abgestimmt. Gleichzeitig laden wir alle Interessierten ausdrücklich ein, sich aktiv einzubringen:
Ideen, Anregungen und konstruktive Vorschläge sind jederzeit willkommen.

Nur wenn Verantwortung gemeinsam getragen wird, können tragfähige Lösungen entstehen – für die bayerischen Schweinehalter, für unsere Tiere und für eine zukunftsfähige Landwirtschaft.

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Treffen der Ringgemeinschaft Bayern e.V. und der Schweinehaltung Österreich im Berchtesgadener Land

Am 30. und 31. Oktober 2025 trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der bayerischen und österreichischen Schweinebranche zum jährlichen Austausch in Ainring. Die Veranstaltung, organisiert von der Ringgemeinschaft Bayern e.V. und der Schweinehaltung Österreich, bot eine wertvolle Plattform für den fachlichen Dialog über aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Schweinehaltung in beiden Ländern.

Gemeinsame Herausforderungen – gemeinsamer Weg

Die Strukturen der Schweinehaltung in Bayern und Österreich ähneln sich stark – das macht den Austausch besonders wertvoll. Gerade in Zeiten weltpolitischer Unsicherheiten und wachsender Tierseuchengefahren ist eine enge Zusammenarbeit unerlässlich, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln und voneinander zu lernen, betonte Stephan Neher Vorstandsvorsitzender der Ringgemeinschaft Bayern.

Tag 1: Tierseuchen, Emissionsvorgaben und Preisbildung im Fokus

Nach der Begrüßung durch Stephan Neher und Franz Rauscher (Schweinehaltung Österreich) eröffnete Dr. Ulrich Wehr vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit einem Vortrag zur aktuellen Großwetterlage Tierseuchen. Im Fokus standen die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Maul- und Klauenseuche (MKS) – deren Verbreitung, Fallzahlen und Bekämpfungsstrategien, insbesondere in Bayern. Dr. Kerstin Seitz von der Landwirtschaftskammer Österreich ergänzte die Perspektiven aus Österreich und EU.

Johannes Reichenspurner von der Erzeugergemeinschaft Südbayern stellte die vertraglich geregelte Abnahmegarantie im Seuchenfall vor. Dabei wurde deutlich: Eine Verbringung von Schweinen aus Sperrzonen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise durch die Teilnahme am Freiwilligen Status-Verfahren ASP, einem Früherkennungsprogramm zur Überwachung der Tiergesundheit.

Weitere Schwerpunkte von Johannes Reichenspurner

Neben den Seuchenthemen informierte Reichenspurner über aktuelle Entwicklungen in der Initiative Tierwohl (ITW) und die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG). Er stellte die Programme der Handelsstufe HF3 vor, die von EDEKA, REWE und Kaufland unterstützt werden, und erläuterte die Fördermöglichkeiten über das Bundesprogramm Tierwohl (BUT) sowie BayProTier.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie 2010/75/EU). Karin Pöhlmann von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) verdeutlichte die weitreichenden Auswirkungen auf die Tierhaltung:

  • Strengere Anforderungen an Stallbau und Abluftreinigung
  • Erhöhte Dokumentationspflichten und Umweltauflagen
  • Hohe Investitionen in Technik und Infrastruktur
  • Längere Genehmigungsverfahren

DI Dr. Horst Jauschnegg (Landwirtschaftskammer Steiermark) beleuchtete die Umsetzung aus österreichischer und europäischer Sicht. Besonders problematisch seien auch hier beispielsweise:

  • Umfangreiche Genehmigungsverfahren
  • Hohe Kosten für Planungsunterlagen und Gutachten
  • Erhöhte Anforderungen an Transparenz und Dokumentation

Im Themenblock Preisbildung präsentierten Dr. Hans Schlederer und DI Johann Stinglmayr (VLV) Methoden zur Marktbeobachtung und Datenerhebung. DI Stinglmayr erklärte die Berechnung und Veröffentlichung des Ferkelpreises. Der Sauenplaner – ein digitales Werkzeug zur Datenerfassung – ist für Mitgliedsbetriebe verpflichtend, wobei der Datenschutz strikt eingehalten wird.

Mario Flemm (EG Franken-Schwaben) stellte die Preisbildungsmodelle für Ferkel und Mastschweine in Bayern und Deutschland vor. Martin Heudecker (Ringgemeinschaft Bayern) brachte einen Vorschlag für einen fairen Ferkelpreis ein – basierend auf einer Bachelorarbeit im Rahmen des Projekts Heimatversprechen.

Tag 2: Regionalität und Marktstruktur im Mittelpunkt

Der zweite Tag begann mit der Vorstellung des Projekts Heimatversprechen durch Martin Heudecker. Das Projekt zielt auf eine stärkere Datenvernetzung, transparente Vermarktung und eine glaubwürdige Kommunikation entlang der gesamten Wertschöpfungskette Schwein. Besonders das Thema Datenvernetzung stellte das Projektteam vor große Herausforderungen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.heimatversprechen.bayern. Projektende ist der 30.11.2025 – wie es danach weitergeht, ist noch offen. In der anschließenden Diskussion wurde deutlich: Regionale Herkunft, Transparenz und Glaubwürdigkeit sind zentrale Bausteine für die Zukunft der Schweinehaltung.

Im Marktbericht beleuchtete Willi Wittmann die Strukturentwicklung der Schweinehaltung und die aktuelle Situation der Schlachthöfe in Bayern. Wittmann sprach offen über die wirtschaftlichen Herausforderungen: Die Verluste des Schlachthofs Landshut sind ein Jahr nach der Übernahme weiterhin hoch – eine Schließung oder ein Verkauf wird ernsthaft geprüft.

Ergänzende Perspektive von Dr. Hans Schlederer

Dr. Schlederer gab einen detaillierten Überblick über die Schlachthofstruktur in Österreich und die aktuellen Diskussionen zur Stallbauweise, insbesondere zu Spaltenböden.

Fazit und Ausblick

Das Treffen verdeutlichte die zentrale Bedeutung des grenzüberschreitenden Dialogs zwischen Bayern und Österreich – nicht nur wegen Tierseuchen und neuen gesetzlichen Vorgaben, sondern auch aufgrund tiefgreifender struktureller Veränderungen.

Die Branche steht dabei vor zwei großen Herausforderungen:

1. Konsolidierung der Schlachthofstruktur – sie gefährdet regionale Vielfalt und führt zu längeren Transportwegen sowie höheren Kosten für Landwirte.

2. Datenvernetzung entlang der Wertschöpfungskette – Projekte wie Heimatversprechen zeigen, wie digitale Lösungen Transparenz schaffen, Prozesse effizienter machen und die Position gegenüber Handel und Politik stärken können.

Die Zukunft der Schweinehaltung hängt davon ab, wie gut es gelingt, Regionalität, Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierung miteinander zu verbinden.

AgE - Die Frist für Anträge auf investive Förderung im Rahmen des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung (BUT) wird verlängert. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) am 31.10. offiziell bestätigt. Anträge können nunmehr noch bis zum 31. August 2026 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Bislang war der 30. April 2026 letzter Termin. Anträge auf Zuwendung für die laufenden Mehrkosten können wie bislang noch bis zum 31. März 2028 gestellt werden. Mit der Neuregelung geht das Agrarressort auf die Kritik aus der Landwirtschaft an der Entscheidung ein, das BUT kurzfristig auslaufen zu lassen. Sowohl Sauenhalter als auch Mäster hatten darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Frist zumeist nicht ausreiche, um die als Fördervorausset-zung notwendige Baugenehmigung zu erhalten. Der Forderung, dass stattdessen bereits der Bauantrag reichen sollte, wurde nicht stattgegeben. Mir ist bewusst, dass es Zeit und Fleiß braucht, um eine Baugenehmigung zu erhalten, räumte Minister Alois Rainer ein. Sein Wunsch sei, dass Landwirtinnen und Landwirte, die vom auslaufenden Bundesprogramm Umbau Tierhaltung profitieren wollen, dies auch tun können. Daher werde die Antragsfrist verlängert. (Quelle: BRS-Information 44/2025)

BRS-Newsletter 42/2025 vom 24.10.2025: Im Oktober 2025 wurde erstmals im aktuellen Seuchengeschehen das Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) in Bayern nachgewiesen. Betroffen ist ein Rinderbestand im Landkreis Berchtesgadener Land. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) konnte das Virus im Rahmen der regelmäßigen Monitoring-Untersuchungen feststellen.

Zum Schutz anderer Regionen werden die Verbringungen empfänglicher Tiere (z. B. Rinder, Schafe, Ziegen) aus den Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern eingeschränkt. Für Tiertransporte aus diesen Gebieten gelten ab sofort bestimmte EU-rechtlich vorgegebene Verbringungsregelungen, etwa zu Untersuchungen oder Impfungen.

Die entsprechenden Bestimmungen sind auf der Website des LGL abrufbar unter:
www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/bt_verbringung_nach_bayern.htm

Die Blauzungenkrankheit betrifft Wiederkäuer und kann insbesondere bei Schafen schwer verlaufen. Für Menschen besteht keine Infektionsgefahr.
Die Impfung mit einem serotypspezifischen Impfstoff gilt als wichtigste Maßnahme, um Tierverluste und wirtschaftliche Schäden zu verhindern.

Aktuelle Informationen stellt das LGL unter folgendem Link bereit:

www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit

 

 

Der Bayerische Bauernverband hat sich gemeinsam mit zahlreichen Organisationen rund um Tierhaltung und Fleischerzeugung an Bundesminister Rainer gewendet mit aktuellen Anliegen zur geplanten Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.
Gemeinsam fordern BBV, die Ringgemeinschaft, die EG Südbayern, die EG Franken-Schwaben, die VVG Bayern sowie das Bayerische Fleischerhandwerk, der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband, LKV und Fleischprüfring, dass aus-ländische Ware unbedingt in die Kennzeichnungspflicht mit einbezogen werden muss. Außerdem muss unnötige Bürokratie vermieden und bewährte Systeme der Wirtschaft miteinbezogen werden. Zur Praktikabilität am Markt ist es zudem erforderlich, das so genannte Downgrading von Produkten zu ermöglichen.
Um eine glaubwürdiges Gesamtkonzept für Tierhalter und Verbraucher aufzustellen, reicht es aber nicht, nur das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu reformieren. Bei einem Ausbau der verpflichtenden Kennzeichnung muss die Herkunft an erster Stelle stehen. Die Unterzeichner betonen: Eine verpflichtende Tierwohlkennzeichnung ohne Herkunftsangabe brauchen wir nicht.
Gleichzeitig bedarf es auch eines Förderansatzes für Betriebe, die in höhere Tierwohlstufen investieren. Nach der Entscheidung zum Ende des Bundesumbauprogramms für die Tierhaltung (BUT) ist nun schnell ein neuer, verlässlicher und lückenlos anschließender Ansatz über den Rahmen der Gemeinschaftsstruktur Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) kombiniert mit praxistauglichen und mehrjährig finanzierten Länderprogrammen nötig.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz stellt auch im Jahr 2026 weiterhin Mittel zur Bezuschussung der Blauzungen-Impfung (BTV-3) bereit. Die Organisation der Zuschüsse erfolgt wie bisher über die Bayerische Tierseuchenkasse.

Für jede durchgeführte Impfung empfänglicher Tiere wird das Ministerium die Kosten mit 1,00 Euro pro Impfung unterstützen. Damit bleibt ein wichtiger Anreiz für Tierhalter bestehen, ihre Bestände durch eine vorbeugende Immunisierung zu schützen.

Hintergrund ist das nach wie vor dynamische Ausbreitungsgeschehen. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKO Vet) spricht weiterhin eine dringende Empfehlung für die Impfung empfänglicher Arten aus. Ziel ist es, die Impfquote deutlich zu erhöhen und damit die bayerischen Bestände wirkungsvoll zu schützen.

Tierhalterinnen und Tierhalter werden daher ausdrücklich aufgerufen, von den vorhandenen Impfstoffen Gebrauch zu machen. Anträge zur Gewährung des Zuschusses können direkt bei der Bayerischen Tierseuchenkasse gestellt werden.

Das Staatsministerium bedankt sich in seinem Schreiben an den Verband für die Mithilfe bei der Prävention einer weiteren Ausbreitung der Blauzungenkrankheit und betont die Bedeutung der gemeinsamen Zusammenarbeit von Tierhaltern, Verbänden und Behörden.






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